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Am 27. Juni 2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft getreten. Informationen zu den Voraussetzungen für eine Einbürgerung finden Sie unten unter "Voraussetzungen für eine Einbürgerung".

Termine für 2025 vergeben wir schrittweise. Dennoch kommt es auf Grund des erheblich gestiegenen Interesses an einer Einbürgerung zu Wartezeiten. Wir bitten weiterhin um Ihre Geduld.

Sollten Sie sich für eine Einbürgerung interessieren und noch keine Terminanfrage an uns übersendet haben, beachten Sie bitte "Schritt 2 – Terminvereinbarung zur Antragstellung".

Bitte beachten Sie: 

Die Terminanfrage oder ein bereits gestellter Einbürgerungsantrag entbindet Sie nicht von den Verpflichtungen Ihres Herkunftslandes oder den allgemeinen aufenthaltsrechtlichen Verpflichtungen. Das bedeutet, bis zur endgültigen Entscheidung über Ihren Einbürgerungsantrag sind Sie verpflichtet, Ihren aufenthaltsrechtlichen Verpflichtungen und gegebenenfalls denen Ihres Herkunftslandes nachzukommen. Dies bezieht sich auch auf die Gültigkeit von Nationalpässen und das Vorhandensein eines Aufenthaltstitels. 

Um die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung zu erlangen, stehen mehrere Rechtsgrundlagen zur Verfügung, die überwiegend im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt sind.

Wenn Sie beabsichtigen sich einbürgern zu lassen, stehen wir Ihnen beratend zur Seite.

Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen müssen Sie in jedem Fall einreichen. Bei der Beratung kann sich herausstellen, dass weitere Unterlagen erforderlich sind.

Voraussetzungen für eine Einbürgerung

  • Sie wohnen in Köln  
    Sie sind mit erstem Wohnsitz in Köln gemeldet. Ein Zweitwohnsitz ist nicht ausreichend.
  • Sie leben schon längere Zeit in Deutschland
    Ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt seit mindestens 
    • fünf Jahren oder
    • drei Jahren bei besonderen Integrationsleistungen (z. B. besonders gute schulische, berufsqualifizierende oder berufliche Leistungen oder bürgerschaftlichem Engagement), eigenständiger Sicherung des Lebensunterhaltes und einem Sprachniveau der Stufe C1
    • drei Jahren, wenn Sie seit mindestens zwei Jahren mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet sind.

      Wenn Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann oder Ihre Kinder zusammen mit Ihnen einen Antrag stellen, gelten für diese kürzere Fristen. 

      Achtung: Duldungszeiten werden nicht auf die erforderliche Aufenthaltsdauer angerechnet.
  • Ihre Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt
  • Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
  • Sie haben einen der folgenden Aufenthaltstitel 
    • Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltstitel (NICHT ausreichend sind §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18d, 18f, 19, 19b, 19e, 20, 22, 23 Absatz 1, den §§ 23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5, § 104c des Aufenthaltsgesetzes) 
    • Freizügigkeit – Staatsangehörige*r eines Staates des Europäischen Union oder gleichgestellte*r Staatsangehörige*r eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), das wären Island, Lichtenstein, Norwegen, oder der Schweiz
    • Blaue Karte EU
  • Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
  • Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der Rechts-und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland sowie Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen
  • Sie beziehen kein Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) oder Sozialhilfe 
    Sie und Ihre Familie erhalten keine Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt. Ausnahmen gelten zum Beispiel für Menschen die bis zum 30.06.1974 zur Arbeitsaufnahme in die Bundesrepublik beziehungsweise bis zum 16.06.1990 in die damalige DDR eingereist sind („Gastarbeiter“ oder „Vertragsarbeiter“) oder für Menschen, die in Vollzeit erwerbstätig sind und dies innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 20 Monaten waren.
  • Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt worden 
    Sie wurden nicht zu Geldstrafen über 90 Tagessätzen oder Haftstrafen über drei Monate zur Bewährung verurteilt. Auch geringere Strafen können ein Hindernis sein, wenn ein antisemitisches, rassistisches, fremdenfeindliches oder sonstiges menschenverachtendes Motiv festgestellt wurde. 

Schritt 1: Kommt eine Einbürgerung für mich in Frage?

Online-Quick-Check Einbürgerung

Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, können Sie sich montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr an unser Beratungstelefon wenden:

0221 / 221-29835  

Bitte haben Sie Verständnis, dass das Beratungstelefon aufgrund des hohen Interesse an der Einbürgerung oft belegt ist. Versuchen Sie es in diesem Fall bitte zu einem späteren Zeitpunkt erneut. Vielen Dank. 

Sie können Ihren Beratungswunsch zur Einbürgerung auch schriftlich an uns stellen. Schreiben Sie uns mit dem Betreff "Beratung zur Einbürgerung".

Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund des hohen Interesses und der vielen Nachfragen die Beantwortung Ihrer Anfrage sowie der Termin zur Beratung nicht zeitnah erfolgen kann. 

E-Mail an einbuergerung-beratung@stadt-koeln.de

Schritt 2: Terminvereinbarung zur Antragstellung

Erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung müssen Sie den Antrag auf Einbürgerung stellen. 

Für die Antragsabgabe benötigen Sie immer einen Termin.

Um einen Termin zu vereinbaren, schicken Sie uns eine E-Mail mit dem Betreff: Bitte um Antragsabgabe oder Sie erhalten einen Termin nach der telefonischen Beratung von unseren Mitarbeitenden. 

E-Mail an einbuergerung-antragsannahme@stadt-koeln.de

Bitte vermeiden Sie Mehrfachanfragen, diese führen nicht zu einer schnelleren Terminvereinbarung.

Sie erhalten einen Termin, sobald alle Anfragen bearbeitet sind. Wir danken für Ihr Verständnis. 

Schritt 3: Benötigte Unterlagen für Ihren Termin

Zum Termin müssen Sie alle Unterlagen im Original und in Kopie vorlegen. Dokumente in ausländischer Sprache müssen von einem*r beeidigten Dolmetscher*in übersetzt werden.

  • Einbürgerungsantrag – diesen finden Sie unter Download und Infos. Sie können ihn ausdrucken und ausfüllen. 
  • Aktuelles Foto des Nationalpasses
  • Lebenslauf – Er sollte einen kompletten schulischen und beruflichen Werdegang enthalten. Sollten Sie sich in einem Verein oder einer Organisation ehrenamtlich betätigen, nehmen Sie dies bitte auf, wenn Sie besondere Integrationsleistungen geltend machen wollen.
  • aktuell gültiger Nationalpass oder Reiseausweis -  Kommen Sie nicht aus einem Land, dass der Europäischen Union angehört, dann benötigen wir zusätzlich den aktuellen Aufenthaltstitel. 
  • Geburtsurkunde – Sollten Sie nicht in Deutschland geboren sein und daher nicht über eine deutsche Geburtsurkunde verfügen, ist eine internationale Geburtsurkunde oder die Originalurkunde mit beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Für den Fall, dass Sie in Köln geboren wurden und eine aktuelle Urkunde benötigen, können Sie den Online-Service des Standesamtes nutzen. Einen entsprechenden Link finden Sie auf dieser Seite unter Download und Infos.
  • Weitere Identitätsnachweise – Sofern Ihr Herkunftsstaat weitere Identitätsdokumente, wie beispielsweise einen Staatsangehörigkeitsausweis oder eine Personal-/Identitätskarte ausstellt, benötigen wir diese ebenfalls im Original und mit beglaubigter Übersetzung.
  • Weitere Urkunden – Falls Sie nicht ledig sind, benötigen wir die Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift/einen beglaubigten Auszug aus dem Familienbuch.
  • Nachweis der Deutschkenntnisse – Ihre Deutschkenntnisse weisen Sie entweder durch einen Abschluss einer allgemeinbildenden deutschen Schule nach (Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule) oder Sie legen ein Deutsch-Zertifikat mit dem Niveau B 1 vor. Das Deutsch-Zertifikat muss von einem*einer Telc (The European Language Certificates)-Träger*in ausgestellt worden sein, zum Beispiel von der Volkshochschule Köln. 
  • Nachweise der staatsbürgerlichen Kenntnisse – Ihre staatsbürgerlichen Kenntnisse weisen Sie entweder durch einen Abschluss einer allgemeinbildenden deutschen Schule nach (Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule) oder Sie legen den Nachweis eines erfolgreich abgeschlossenen Einbürgerungstests vor.

    Den Einbürgerungstest können Sie in Köln zum Beispiel an der Volkshochschule machen. Einen Link hierzu finden Sie auf dieser Seite unter Download und Infos. 
  • Einkommensnachweise
    • Sind Sie Arbeitnehmer*in benötigen wir den aktuellen Arbeitsvertrag sowie die Lohn-/Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate.
    • Sind Sie selbstständig tätig benötigen wir einen Kranken- und Pflegeversicherungsnachweis sowie einen Nachweis zur Alterssicherung, die Gewerbeanmeldung, einen aktuellen Einkommenssteuerbescheid sowie eine formlose Bescheinigung des*der Steuerberater*in über die Netto-Einkünfte der letzten sechs Monate. Nutzen Sie hierzu die Bescheinigung über das bereinigte Nettoeinkommen zur Vorlage bei der Einbürgerungsbehörde. 
    • Sind Sie Auszubildende*r, benötigen wir den aktuellen Ausbildungsvertrag sowie die Lohn-/Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate. 
    • Sind Sie Vollzeitstudent*in, dann benötigen wir die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung Ihrer Hochschule beziehungsweise Universität. 
  • Bescheinigungen
    • Wohnen Sie zur Miete, benötigen wir Ihren Mietvertrag, mit allen vorliegenden Ergänzungen.
    • Reichen Sie zusätzlich einen aktuellen Rentenversicherungsverlauf von der Deutschen Rentenversicherung ein. 
Bescheinigung Steuerberater
PDF, 73 kb

Schritt 4: Ihr Termin – Prüfung des Antrages und der Unterlagen

Nach Abgabe Ihrer Unterlagen müssen wir bei weiteren Behörden Informationen einholen. Diese Bearbeitungszeiten können wir nicht beeinflussen. 

Sobald die Stellungnahmen vollständig vorliegen, wird abschließend über Ihren Einbürgerungsantrag entschieden.

Sie erhalten dann eine Einbürgerungszusicherung, damit Sie aus Ihrer Heimatstaatsangehörigkeit entlassen werden können.

Sollte in Ihrem Fall kein Entlassungsverfahren notwendig sein, wird die Einbürgerungsurkunde ausgestellt.

Ob auf das Entlassungsverfahren verzichtet werden kann, entnehmen Sie bitte den folgenden Bestimmungen:

Ausnahme vom Entlassungsverfahren

Schritt 5: Aushändigung der Einbürgerungsurkunde

Nachdem die Einbürgerungsurkunde fertiggestellt ist, wird sie an das Bezirksamt gesendet, das für Sie zuständig ist. Von dort werden Sie zu einer feierlichen Veranstaltung zur Aushändigung eingeladen.

Vor der Aushändigung leisten Sie ein mündliches Bekenntnis auf das Grundgesetz in Form eines feierlichen Eides.

Nach Ihrer Einbürgerung können Sie direkt Ihren neuen deutschen Personalsauweis und/oder deutschen Reisepass beantragen.

Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem Anschreiben, das Ihnen Ihr Kundenzentrum zuschicken wird.

Dauer des Einbürgerungsverfahrens

Nach erfolgter Antragsstellung und Einreichung aller notwendigen Unterlagen wird Ihr Einbürgerungsantrag geprüft. Die Bearbeitungszeit ist vom Einzelfall abhängig.

 

Weitere Links zu den Themen Integration und Einbürgerung

Vorsprache

Die Annahme des Einbürgerungsantrages erfolgt nur nach Termin. Bitte senden Sie uns zur Terminvereinbarung eine E-Mail mit dem Betreff "Bitte um Antragsabgabe".

E-Mail zur Terminvereinbarung an einbuergerung-antragsannahme@stadt-koeln.de

Gebühren

Die Einbürgerungsgebühr beträgt 255 Euro pro antragstellender Person.

Für minderjährige Kinder, die mit eingebürgert werden und kein eigenes Einkommen haben, reduziert sich die Gebühr auf 51 Euro.

Bitte beachten Sie: Bei Antragstellung sind 75 Prozent der Verwaltungsgebühren zu bezahlen. Falls Ihr Antrag abgelehnt wird, werden diese 75 Prozent nicht erstattet! Lassen Sie deshalb vorher in der Beratung prüfen, ob Ihr Antrag Aussicht auf Erfolg hat.

Rechtliche Voraussetzungen

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Einbürgerung
Dillenburger Straße 56-66
51105 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-0
Telefax
0221 / 221-22609
Kontakt
Öffnungszeiten

Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben des Ausländeramtes möglich.
Termine können Sie schriftlich per E-Mail, Kontaktformular oder Post vereinbaren

Am Info-Point im Erdgeschoss erhalten Sie Ihre Wartemarke bei Terminen zur Antragsannahme. Die Büros der Einbürgerung finden Sie dann im 1. Stock des Gebäudes.

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht)
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 150 (Haltestelle Kalk-Karree)
Bus-Linie 159 (Haltestellen Kalk Kapelle und Kalk Post)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)

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