Sie möchten nach Ihrer Eheschließung oder Verpartnerung einen Doppelnamen führen?
Dies setzt voraus, dass Sie bei der Trauung einen gemeinsamen Namen, den Ehenamen oder Lebenspartnerschaftsnamen, bestimmt haben. Sollten Sie bei Ihrer Trauung keinen gemeinsamen Namen bestimmt haben, können Sie dies jederzeit nachholen.
Wenn Sie Ihren durch Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft erworbenen Doppelnamen wieder ablegen möchten, können Sie, unabhängig davon, ob Ihre Ehe oder Lebenspartnerschaft noch besteht, eine Erklärung abgeben, um wieder den Ehe- oder Lebenspartnerschaftsnamen zu führen.
Nach Auflösung Ihrer Ehe oder Lebenspartnerschaft können Sie zusätzlich wieder den Familiennamen, den Sie vor Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft geführt haben, oder Ihren Geburtsnamen annehmen.
Benötigte Dokumente
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Personalausweis oder Reisepass
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Aktuelle beglaubigte Abschrift des Eheregisters
Wenn Sie bei uns geheiratet haben, liegt Ihr Eheregister hier vor. Ist Ihre Ehe im Ausland geschlossen worden oder einer von Ihnen nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit, dann setzen Sie sich bitte zwecks weiterer Beratung mit uns in Verbindung.
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Aktuelle Lebenspartnerschaftsurkunde
Wenn Sie Ihre Lebenspartnerschaft bei uns begründet haben, liegt Ihr Register hier vor. Ist Ihre Partnerschaft im Ausland begründet worden oder einer von Ihnen nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit, dann setzen Sie sich bitte zwecks weiterer Beratung mit uns in Verbindung.
Informationen rund um den Doppelnamen
Doppelnamen können nach deutschem Recht entstehen, wenn Sie Ihrem Ehenamen oder Lebenspartnerschaftsnamen Ihren Geburtsnamen beziehungsweisen den zur Zeit der Trauung geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen.
Den Doppelnamen kann nur die Person führen, deren Name nicht zum Ehenamen beziehungsweise zum Lebenspartnerschaftsnamen gewählt wurde.
Sie können die Erklärung bei jedem Standesamt abgeben. Sie wird aber erst wirksam, wenn sie bei dem Standesamt eingetragen wird, welches Ihr Eheregister beziehungsweise Ihr Lebenspartnerschaftsregister führt. Bestellte Urkunden oder Bescheinigungen werden Ihnen dann zugesandt.
Wo wird mein Eheregister geführt?
Wenn Sie in Deutschland geheiratet haben, wird das Eheregister bei dem Standesamt geführt und aufbewahrt, wo Sie geheiratet haben.
Haben Sie für Ihre im Ausland geschlossene Ehe vor dem 24. Februar 2007 ein Familienbuch auf Antrag anlegen lassen, erhalten Sie die Ablichtung aus dem Eheregister bei dem Standesamt, wo Sie zu diesem Zeitpunkt gemeinsam gewohnt haben.
Ist die Nachbeurkundung Ihrer Eheschließung nach dem 24. Februar 2007 erfolgt, wird das Eheregister bei dem Standesamt geführt, das die Nachbeurkundung vorgenommen hat.
Wo wird mein Lebenspartnerschaftsregister geführt?
Wenn Sie in Deutschland Ihre Lebenspartnerschaft begründet haben, wird das Register bei dem Standesamt geführt und aufbewahrt, wo Sie Ihre Lebenspartnerschaft begründet haben.
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Gebühren
Für die Erklärung wird eine Gebühr von 21 Euro erhoben. Eine Bescheinigung über die neue Namensführung kostet 9 Euro.
Die Gebühren können bar oder bargeldlos mit Karte bezahlt werden.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Eheregister
Gülichplatz 1-3
50667 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-28135
- Telefax
- 0221 / 221-25788
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Eheregister
- Öffnungszeiten
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Montag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Mittwoch und Freitag, 8 bis 12 Uhr
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1, 5, 7 und 9 (Haltestelle Heumarkt)
Stadtbahn-Linie 5 (Haltestelle Rathaus)
Stadtbahn-Linien 16 und 18 (Haltestelle Dom/Hbf)
Bus-Linien 106, 132 und 133 (Haltestelle Heumarkt)
S-Bahn-Linien: S 6, S 11, S 12 und, S 13, S19, RB 25 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Köln Hauptbahnhof)