Wenn Sie die Anschaffung eines Hundes erwägen, muss es nicht immer ein Welpe sein. Viele Tiere warten in Tierheimen und in vergleichbaren Einrichtungen auf eine neue Bleibe.

Wir gewähren mehreren Einrichtungen einen Zuschuss zur Unterbringung von Hunden. Soweit ein Hund aus einer dieser Einrichtungen übernommen wird, zahlen wir Ihnen für die Aufnahme einen Zuschuss zu den Kosten der Hundehaltung in Höhe von zurzeit maximal 156 Euro.

Die Anmeldung Ihres Hundes können Sie hier bequem im Online-Verfahren durchführen und gleichzeitig den Zuschuss beantragen. Die erforderlichen Dokumente laden Sie als PDF-Datei hoch.

Einen entsprechenden Antrag erhalten Sie auch beim jeweiligen Tierheim oder Verein. Oder Sie laden ihn als PDF-Formular auf dieser Seite herunter und schicken ihn ausgefüllt und unterschrieben an das Steueramt, Athener Ring 4, 50765 Köln.

Informationen zur Bezuschussung und Einrichtungen

Es handelt sich dabei um folgende Einrichtungen:

Tierheim Dellbrück
Iddelsfelder Hardt
51069 Köln

Tierheim Köln Zollstock
Vorgebirgsstraße 76
506969 Köln

TS Pittbull, Stafford und Co Köln e.V.
Herkenrathweg 5
51107 Köln

  • Der Zuschuss wird auf Antrag für jeden Hund gewährt, der von den oben genannten Tierheimen oder Vereinen übernommen wird. 
  • Der Hund ist gleichzeitig beim Steueramt anzumelden. 
  • Der Zuschuss wird zurzeit in Höhe von höchstens 156 Euro gewährt. Näheres ergibt sich aus dem Bewilligungsbescheid, der zusammen mit dem Hundesteuerbescheid erteilt wird.
  • Der Zuschuss wird mit der festzusetzenden Hundesteuer verrechnet.

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Steueramt
Athener Ring 4
50765 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-21686 oder siehe unten stehendes Telefonverzeichnis
Telefax
0221 / 221-21689
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Dienstag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Mittwoch, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung

Hinweis zu persönlichen Vorsprachen beim Steueramt

Wir empfehlen in jedem Fall eine Terminvereinbarung, auch während unserer Öffnungszeiten. So können Wartezeiten vermieden werden. Zudem können wir ein Gespräch mit der besten Ansprechperson für Ihr Anliegen sicherstellen.
Um einen Termin zu vereinbaren, empfehlen wir Ihnen eine telefonische Kontaktaufnahme während unserer Öffnungszeiten unter der oben angegebenen Telefonnummer.

Anfahrt

Stadtbahn-Linie 15 (Haltestelle Chorweiler)
Bus-Linien 120, 121, 122, 125, 126 und 181 (Haltestelle Chorweiler)
S-Bahn-Linie S 6, S 11 (Haltestelle Chorweiler)

Fahrplanschnellsuche

Fahrplansuche auf KVB.koeln

Downloads und Infos