Bauausführungen oder Montagen von Unternehmen auf Kölner Stadtgebiet mit einer Dauer von mehr als sechs Monaten gelten als Betriebsstätten und begründen Gewerbesteueransprüche.In derartigen Fällen ist der Messbetrag der betroffenen Unternehmen als Besteuerungsgrundlage auf die verschiedenen Städte und Gemeinden, in denen Betriebsstätten bestehen, zu verteilen. Diese so genannte Zerlegung erfolgt entsprechend der in den Betriebsstätten anfallenden Arbeitslöhne.Die Bautenkontrolle stellt durch ständigen Kontakt mit den Bauträgern und den beauftragten Unternehmen sicher, dass die Stadt Köln bei der Zerlegung des Messbetrages berücksichtigt wird. Sie unterstützt damit die Finanzverwaltung bei deren Aufgabe.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Steueramt
Athener Ring 4
50765 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-21686 oder siehe unten stehendes Telefonverzeichnis
- Telefax
- 0221 / 221-21689
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Steueramt
- Öffnungszeiten
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Montag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Dienstag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Mittwoch, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung
Hinweis zu persönlichen Vorsprachen beim Steueramt
Wir empfehlen in jedem Fall eine Terminvereinbarung, auch während unserer Öffnungszeiten. So können Wartezeiten vermieden werden. Zudem können wir ein Gespräch mit der besten Ansprechperson für Ihr Anliegen sicherstellen.
Um einen Termin zu vereinbaren, empfehlen wir Ihnen eine telefonische Kontaktaufnahme während unserer Öffnungszeiten unter der oben angegebenen Telefonnummer.
Anfahrt
Stadtbahn-Linie 15 (Haltestelle Chorweiler)
Bus-Linien 120, 121, 122, 125, 126 und 181 (Haltestelle Chorweiler)
S-Bahn-Linie S 6, S 11 (Haltestelle Chorweiler)