In einem Messbescheid setzt die Finanzverwaltung den für die Gewerbesteuererhebung zu berücksichtigenden Messbetrag fest. Da die Kommunen an diesem Verfahren nicht mitwirken, hat der Gesetzgeber ihnen ein Teilnahmerecht an Betriebsprüfungen der Finanzverwaltung eingeräumt. Hierdurch wird den Gemeinden ermöglicht, ihre Rechte als Beteiligte schon im Steuerermittlungsverfahren auszuüben. Dieses Auskunfts- und Teilnahmerecht nimmt die Stadt Köln - wie auch andere Großstädte im Bundesgebiet - als freiwillige Aufgabe wahr. Neben der Sicherstellung der Rechte als Steuergläubigerin dient die Teilnahme auch der Kontaktpflege mit den Steuerzahlern und der Finanzverwaltung.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Steueramt
Athener Ring 4
50765 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-21686 oder siehe unten stehendes Telefonverzeichnis
- Telefax
- 0221 / 221-21689
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Steueramt
- Öffnungszeiten
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Montag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Dienstag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Mittwoch, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung
Hinweis zu persönlichen Vorsprachen beim Steueramt
Wir empfehlen in jedem Fall eine Terminvereinbarung, auch während unserer Öffnungszeiten. So können Wartezeiten vermieden werden. Zudem können wir ein Gespräch mit der besten Ansprechperson für Ihr Anliegen sicherstellen.
Um einen Termin zu vereinbaren, empfehlen wir Ihnen eine telefonische Kontaktaufnahme während unserer Öffnungszeiten unter der oben angegebenen Telefonnummer.
Anfahrt
Stadtbahn-Linie 15 (Haltestelle Chorweiler)
Bus-Linien 120, 121, 122, 125, 126 und 181 (Haltestelle Chorweiler)
S-Bahn-Linie S 6, S 11 (Haltestelle Chorweiler)