Der Begriff Grundbesitzabgaben umfasst Grundsteuern, Abfallgebühren, Straßenreinigungskosten und Abwassergebühren.Wir erteilen jährlich einen Bescheid über die Grundbesitzabgaben an die Eigentümerin oder den Eigentümer des jeweiligen Grundstücks. Die Erhebung der Grundbesitzabgaben erfolgt entsprechend der einschlägigen Gesetze und Satzungen.

Fälligkeit

Die Höhe Grundsteuer und die Gebühren werden in der Regel zusammengefasst zu Beginn des jeweiligen Kalenderjahres für das gesamte Jahr festgesetzt.

Der Grundsteuerjahresbescheid ist ein sogenannter Einheitsbescheid. Er enthält für alle vier Grundbesitzabgaben die Berechnungen und auch deren Zahlungsfristen. Dadurch richten sich die Fälligkeiten auch für die anderen Abgabearten nach den Fälligkeitsterminen für die Grundsteuer.

Die Grundbesitzabgaben sind somit, wie die Grundsteuer, in vier Teilen einmal pro Quartal zu zahlen. Und zwar zu den festen Terminen: 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.

Sie haben auch die Möglichkeit, die Grundsteuer einmal jährlich komplett zu bezahlen; dieser Jahresbetrag wird am 1. Juli eines Jahres fällig. Wer diese Variante wählt, muss spätestens bis zum 30. September des Vorjahres einen schriftlichen Antrag stellen.

Hinweis:
Die Fälligkeit verschiebt sich auf den nächst folgenden Werktag, wenn ein vorgegebener Zahlungstermin auf einen Sonn- oder Feiertag fällt. Das gilt nicht für Rosenmontage.

Die beantragte Zahlungsweise ist dann solange maßgebend, bis ihre Änderung beantragt wird. Die Änderung ist ebenfalls bis 30. September mit Wirkung ab dem Folgejahr zu beantragen.

Zahlungsverkehr

Die Zahlung richten Sie bitte an die Stadtkasse Köln. Wichtig ist, dass Sie unter Verwendungszweck das Kassenzeichen eintragen.

Für die Grundbesitzabgaben unterhält die Stadtkasse folgende Kontoverbindung:

Sparkasse KölnBonn
Konto-Nummer 93222974
Bankleitzahl (BLZ) 370 501 98

BIC COLSDE33XXX
IBAN DE63 3705 0198 0093 2229 74

Der Zahlungsverkehr wird einfacher und bequemer durch Erteilung einer Einzugsermächtigung. Weitere Informationen hierzu sowie ein Formular zum Download erhalten Sie unter folgendem Link:

Lastschrifteinzug

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Steueramt
Athener Ring 4
50765 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-21686 oder siehe unten stehendes Telefonverzeichnis
Telefax
0221 / 221-21689
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Dienstag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Mittwoch, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung

Hinweis zu persönlichen Vorsprachen beim Steueramt

Wir empfehlen in jedem Fall eine Terminvereinbarung, auch während unserer Öffnungszeiten. So können Wartezeiten vermieden werden. Zudem können wir ein Gespräch mit der besten Ansprechperson für Ihr Anliegen sicherstellen.
Um einen Termin zu vereinbaren, empfehlen wir Ihnen eine telefonische Kontaktaufnahme während unserer Öffnungszeiten unter der oben angegebenen Telefonnummer.

Anfahrt

Stadtbahn-Linie 15 (Haltestelle Chorweiler)
Bus-Linien 120, 121, 122, 125, 126 und 181 (Haltestelle Chorweiler)
S-Bahn-Linie S 6, S 11 (Haltestelle Chorweiler)

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