Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR, sind für die Pflicht zur Abwasserbeseitigung zuständig. Den Gebührenbescheid über die Beträge, die Sie entrichten müssen, erhalten Sie von uns. Wir treten als Verwaltungshelferin der Stadtentwässerungsbetriebe auf. Der Bescheid über die Abwassergebühren kann mit dem städtischen Grundbesitzabgabenbescheid verbunden werden.
Gebühren für Schmutzwasser
Die Gebühren berechnen wir nach der Schmutzwassermenge, die von Ihrem Grundstück in die öffentliche Abwasseranlage unmittelbar oder mittelbar eingeleitet wird. Die gelieferten und in Rechnung gestellten Wassermengen werden uns von den Wasserversorgungsunternehmen mitgeteilt. Auch alle dem Grundstück sonst zugeführten Wassermengen, zum Beispiel aus Brunnenförderung oder Regenwassernutzung, berechnen wir mit.
Die Jahresgebühr wird multipliziert mit der von Ihnen verbrauchten Wassermenge in Kubikmetern.
Ausnahme:
Sie können beantragen, dass wir bei der Gebührenberechnung eine nachweislich nicht eingeleitete Wassermenge unberücksichtigt lassen. Sie müssen dieses jedoch durch festinstallierte geeichte Wasserzähler, ausnahmsweise durch andere nachprüfbare Unterlagen, nachweisen.
Stellen Sie den Antrag spätestens bis zur Bestandskraft des jeweiligen Gebührenbescheides bei der StEB Köln.
Gebühren für Niederschlagswasser
Die Gebühren errechnen wir aus der bebauten oder sonst befestigten Grundstücksfläche von der aus das Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage gelangt. Die Jahresgebühr wird mit dieser Fläche multipliziert.
Die bebaute Fläche ist die Grundfläche, die von den auf dem Grundstück stehenden Gebäuden (zum Beispiel Wohn- und Geschäftshäuser, Garagen, Lager) überdeckt wird. Sonst befestigte Flächen sind zum Beispiel Wege, Parkplätze, Terrassen, Zufahrten und Höfe.
Bitte teilen Sie Änderungen der angeschlossenen bebauten und befestigten Fläche (zum Bespiel nach einer Entsiegelung oder einem Anbau) der StEB Köln unverzüglich mit.
Bei Dachbegrünungen kann auf Antrag die Niederschlagswassergebühr gemindert werden. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei der StEB Köln.
Fälligkeit
Die Fälligkeit für die Abwassergebühren richten sich in Köln nach den Fälligkeitsterminen für die Grundsteuer. Diese ist in vier Teilen einmal pro Quartal zu zahlen und zwar zu den festen Terminen: 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
Rechtsgrundlagen
Abwassergebührensatzung, Abwassersatzung, Abgabenordnung, Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen
Eine aktuelle Fassung der Abwasser- und Abwassergebührensatzung finden Sie auf den Internetseiten der StEB (Navigation "Über Uns", " Unser Unternehmen", "Satzungen") unter
Rechtsmittel
Ab dem 01. Januar 2016 wurde im Abgabenrecht das Widerspruchsverfahren wieder eingeführt. Gegen den Abwassergebührenbescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Bitte erheben Sie den Widerspruch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei den Stadtentwässerungsbetrieben Köln, AöR, Ostmerheimer Str. 555, 51109 Köln oder beim Kassen- und Steueramt, Athener Ring 4, 50765 Köln.
Auch wenn Sie Widerspruch erheben, bleibt der Bescheid wirksam und die Einziehung der angeforderten Gebühren wird nicht aufgehalten. Die festgesetzten Gebühren müssen Sie daher auf jeden Fall zu den Fälligkeitsterminen bezahlen. Wenn Ihr Widerspruch Erfolg hatte, erstatten oder verrechnen wir die zu viel gezahlten Gebühren.
Links / Kontakt :
Weitere Informationen zum Beispiel zu
- Regenwassernutzung
- Dachbegrünung
- Gebührenreduzierung für nicht eingeleitetes Frischwasser
erhalten Sie beim Bürgertelefon der Stadtentwässerungsbetriebe unter 0221 / 221-26868 oder unter
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
-
Steueramt
Athener Ring 4
50765 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-21686 oder siehe unten stehendes Telefonverzeichnis
- Telefax
- 0221 / 221-21689
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Steueramt
- Öffnungszeiten
-
Montag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Dienstag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Mittwoch, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung
Hinweis zu persönlichen Vorsprachen beim Steueramt
Wir empfehlen in jedem Fall eine Terminvereinbarung, auch während unserer Öffnungszeiten. So können Wartezeiten vermieden werden. Zudem können wir ein Gespräch mit der besten Ansprechperson für Ihr Anliegen sicherstellen.
Um einen Termin zu vereinbaren, empfehlen wir Ihnen eine telefonische Kontaktaufnahme während unserer Öffnungszeiten unter der oben angegebenen Telefonnummer.
Anfahrt
Stadtbahn-Linie 15 (Haltestelle Chorweiler)
Bus-Linien 120, 121, 122, 125, 126 und 181 (Haltestelle Chorweiler)
S-Bahn-Linie S 6, S 11 (Haltestelle Chorweiler)