Seit dem 1. Januar 2005 wird in Köln die Zweitwohnungssteuer erhoben. Rechtsgrundlage hierfür ist die Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Stadt Köln vom 17. Dezember 2004 (in der Fassung der 7. Änderungssatzung vom 1. Dezember 2022). Die Satzung, das Formular und eine Ausfüllanleitung stehen unten im Downloadservice für Sie bereit.
Sollte eine von Ihnen gesuchte Information fehlen, können Sie sich an die Service-Hotline der Zweitwohnungssteuer wenden:
E-Mail: Zweitwohnungssteuer@Stadt-Koeln.de
Telefon: 0221 / 221-21152
Verzicht auf Zweitwohnungssteuer
Der Rat hat in seiner Sitzung vom 20. Dezember 2011 den einstimmigen Beschluss gefasst, bei Fällen, in denen sich Haupt- und Nebenwohnung im gleichen Gebäude befinden, auf eine Besteuerung zu verzichten.
Weitere Informationen zur Zweitwohnungssteuer
Es wird keine Zweitwohnungssteuer erhoben, wenn Sie verheiratet und nicht dauernd getrennt lebend sind. Die eheliche Wohnung muss sich in einer anderen Gemeinde befinden und Sie sich überwiegend im Stadtgebiet Köln aufhalten. Obwohl eine Meldung aufgrund von § 22 Bundesmeldegesetz mit Nebenwohnung erfolgt, haben Sie keine Nebenwohnung, die der Steuerpflicht unterliegt. Sie werden bei Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen von der Zweitwohnungssteuer befreit. Gleiches gilt für Personen in Lebenspartnerschaften nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz.
Ein Beiblatt zur Steuererklärung, in dem Angaben zum Grund des Innehabens der Zweitwohnung und Angaben zum Familienstand zu machen sind, ist als Download hinterlegt.
Da uns nicht bekannt ist, aus welchen Gründen die Nebenwohnung unterhalten wird und welchen Familienstand der*die Zweitwohnungsinhaber*in hat, ist es erforderlich, die vom Bundesverfassungsgericht genannten Kriterien im Steuererklärungsverfahren geltend zu machen. Soweit Steuererklärungen schon abgegeben wurden, werden wir entsprechende ergänzende Angaben anfordern.
Nicht meldepflichtige Bürger*innen sind verpflichtet innerhalb eines Monats nach dem Zeitpunkt, mit dem die Beurteilung der Wohnung als Zweitwohnung beginnt, diesen Tatbestand anzuzeigen.
Nach den Bestimmungen der Zweitwohnungssteuersatzung ist die gesamte Steuer für zurückliegende Jahre innerhalb eines Monats nach Zugang des Steuerbescheides an die Stadtkasse Köln zu entrichten. Ansonsten ist die Steuer regelmäßig jeweils zur Hälfte am 1. April und 1. Oktober fällig.
Der Steuererklärungsvordruck sowie die hierzu erstellten Ausfüllhinweise sind als Download hinterlegt.
Häufige Fragen zur Zweitwohnungssteuer
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Steueramt
Athener Ring 4
50765 Köln -
-
- Telefon
- 0221 / 221-21686 oder siehe unten stehendes Telefonverzeichnis
- Telefax
- 0221 / 221-21689
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Steueramt
- Öffnungszeiten
-
Montag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Dienstag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Mittwoch, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung
Hinweis zu persönlichen Vorsprachen beim Steueramt
Wir empfehlen in jedem Fall eine Terminvereinbarung, auch während unserer Öffnungszeiten. So können Wartezeiten vermieden werden. Zudem können wir ein Gespräch mit der besten Ansprechperson für Ihr Anliegen sicherstellen.
Um einen Termin zu vereinbaren, empfehlen wir Ihnen eine telefonische Kontaktaufnahme während unserer Öffnungszeiten unter der oben angegebenen Telefonnummer.
Anfahrt
Stadtbahn-Linie 15 (Haltestelle Chorweiler)
Bus-Linien 120, 121, 122, 125, 126 und 181 (Haltestelle Chorweiler)
S-Bahn-Linie S 6, S 11 (Haltestelle Chorweiler)