Für die voraussichtliche Gewerbesteuer eines Erhebungszeitraumes sind grundsätzlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November des laufenden Kalenderjahres Vorauszahlungen zu entrichten. Jede Vorauszahlung beträgt üblicherweise ein Viertel der Gewerbesteuer, die sich bei der letzten, jüngsten Festsetzung ergeben hat.
Nach § 19 Absatz 3 Gewerbesteuergesetz können die Vorauszahlungen in der Höhe angepasst werden, die sich für den Erhebungszeitraum voraussichtlich ergeben wird. Das für den Gewerbebetrieb zuständige Betriebsfinanzamt kann hierzu einen "geänderten" Steuermessbetrag (beziehungsweise Zerlegungsanteil) festsetzen. Um Verzögerungen zu vermeiden, ist es ratsam, Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen direkt beim zuständigen Betriebsfinanzamt zu stellen und uns eine Kopie/Durchschrift des entsprechenden Antrages zu übersenden.
Ihr zuständiges Finanzamt in Nordrhein-Westfalen finden Sie auf folgender Internetseite der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen:
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Steueramt
Athener Ring 4
50765 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-21686 oder siehe unten stehendes Telefonverzeichnis
- Telefax
- 0221 / 221-21689
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Steueramt
- Öffnungszeiten
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Montag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Dienstag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Mittwoch, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung
Hinweis zu persönlichen Vorsprachen beim Steueramt
Wir empfehlen in jedem Fall eine Terminvereinbarung, auch während unserer Öffnungszeiten. So können Wartezeiten vermieden werden. Zudem können wir ein Gespräch mit der besten Ansprechperson für Ihr Anliegen sicherstellen.
Um einen Termin zu vereinbaren, empfehlen wir Ihnen eine telefonische Kontaktaufnahme während unserer Öffnungszeiten unter der oben angegebenen Telefonnummer.
Anfahrt
Stadtbahn-Linie 15 (Haltestelle Chorweiler)
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