Wenn durch das Verhalten eines Hundes eine Person oder ein anderes Tier geschädigt wurde, kann dies beim Amt für öffentliche Ordnung gemeldet werden.Der Besitzer des Hundes wird gegebenenfalls vom Amt für öffentliche Ordnung aufgefordert, seinen Hund durch unsere Tierärztinnen oder Tierärzte begutachten zu lassen.

Wie melde ich einen Zwischenfall ?

Die Meldung eines Zwischenfalls muss in schriftlicher Form zeitnah erfolgen und darf nicht anonym sein (Zeugen für den Vorfall sind wichtig).

Diese Form ist notwendig, weil es in vielen Fällen zu anschließenden Prüfungen durch das Ordnungsamt oder auch zu rechtlichen Streitigkeiten kommt, in denen die Beweissicherung eine entscheidende Rolle spielt. Bitte bedenken Sie, dass es möglich sein muss, wirkliche Anzeigen von Vorfällen von einfach ausgesprochenen Verdächtigungen unterscheiden zu können.

Was muss in der Meldung enthalten sein?

  • Angaben zu Ihrer Person
    Name, Anschrift und Telefonnummer
  • Was ist wann und wo passiert?
    Schildern Sie bitte den Ablauf oder Hergang des Vorfalles. Machen Sie dabei auch Angaben zum Ort und zu Datum und Uhrzeit des Vorfalles.
  • Wer ist verantwortlich?
    Nennen Sie Namen und Anschrift des für den Vorfall Verantwortlichen.
  • Zeugen?
    Wenn es Zeugen für den Vorfall gibt, dann nennen Sie diese bitte mit Namen und Anschrift. Eventuell schon vorhandene Zeugenaussagen können Sie Ihrer Meldung ebenfalls beifügen.
  • Betroffenes Tier/Betroffene Tiere?
    Nennen Sie die Anzahl und die Art des Tieres oder der Tiere.
  • Beweismittel?
    Neben den Zeugenaussagen sind etwa Fotos ein Beweismittel. Legen Sie Bilder bei, die es vom Vorfall selbst gibt, oder die nach dem Vorfall aufgenommen wurden. Erforderlich und hilfreich sind auch ärztliche oder tierärztliche Bescheinigungen über eventuelle Verletzungen durch den Vorfall.

Warum eine Begutachtung ?

Die Begutachtung hat das Ziel festzustellen, ob es sich bei dem Hund um einen gefährlichen Hund im Sinne des Landeshundegesetzes handelt.

Ist bei einem Zwischenfall zwischen zwei Hunden nicht klar, welcher der Verursacher ist, werden beide Hunde begutachtet.

Ablauf der Begutachtung

Bei der Begutachtung wird der Hund zunächst zu Hause überprüft. Hier hat der Hundehalter auch Gelegenheit, den Zwischenfall aus seiner Sicht zu schildern.

Anschließend wird bei einem Spaziergang in gewohnter Umgebung das Verhalten des Tieres beobachtet.

Sollten noch Fragen offen bleiben, werden Hund und Halter zu einem Verhaltenstest eingeladen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter Verhaltenstest.

Verhaltenstest

Ergebnis und mögliche Folgen

Wenn als Ergebnis der Begutachtung festgestellt wird, dass der Hund als gefährlich einzustufen ist, so müssen die für gefährliche Hunde geltenden Regelungen des Landeshundegesetzes beachtet werden (Näheres dazu auf der Seite Haltungserlaubnis für einen gefährlichen Hund).

Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an das Amt für öffentliche Ordnung, Hundehaltung.

Amt für öffentliche Ordnung - Hundehaltung

Nähere Auskünfte über die Begutachtung der Hunde erhalten Sie bei uns.

Gebühren

Für die Begutachtung erheben wir eine Gebühr von 50 Euro.

Bei besonders aufwändigen Begutachtungen kann sich die Gebühr bis auf 250 Euro erhöhen.

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Überwachung nach dem Landeshundegesetz
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-28732
Telefax
0221 / 221-6569777
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Mittwoch und Freitag, 8 bis 12 Uhr

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1, 9, und 159 (Haltestelle Kalk Post - nicht rollstuhlgerecht - und
Haltestelle Kalk Kapelle - rollstuhlgerecht -)
S-Bahn-Linien S 12, S 13, RB 25 und DB-Verkehr (Haltestelle Trimbornstraße - nicht rollstuhlgerecht -)

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