Gemäß § 62 Absatz 1 des Landesnaturschutzgesetzes NRW müssen Pferde, die in der freien Landschaft oder im Wald geritten werden, mit einem gut sichtbaren, beidseitig am Pferd angebrachten Reitkennzeichen ausgestattet sein. Dieses Kennzeichen ist nur in Verbindung mit einem gültigen Reitplakettenpaar des laufenden Kalenderjahres gültig.

Die Plaketten müssen jedes Jahr erneuert werden, da sie zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres ihre Gültigkeit verlieren – unabhängig vom Zeitpunkt des Erwerbs. Nach der Anmeldung Ihres Pferdes erhalten Sie jedes Jahr im Januar automatisch ein neues Paar Reitplaketten, solange das Pferd nicht abgemeldet wird. Die jährliche Reitabgabe beträgt 30,30 Euro und dient gemäß § 62 Absatz 3 Satz 2 des Landesnaturschutzgesetzes NRW zweckbestimmt für die Anlage und Unterhaltung von Reitwegen.

Das Reitkennzeichen ist auf den Pferdehalter beziehungsweise die Pferdehalterin registriert und in ganz Nordrhein-Westfalen gültig. Es obliegt der Verantwortung des Halters oder der Halterin sicherzustellen, dass alle eigenen Pferde, die in der freien Landschaft oder im Wald geritten werden, ordnungsgemäß gekennzeichnet sind – unabhängig davon, wer das Pferd reitet.

Bitte beachten Sie: Auch das Führen von Pferden in der freien Landschaft und im Wald unterliegt den Bestimmungen des Landesnaturschutzgesetzes NRW!

Bei Fragen wenden Sie sich bitte per Mail an

Reitkennzeichen@stadt-koeln.de

 

Benötigte Dokumente

  • Erstantrag:

    Bitte senden Sie den Erstantrag an das Umwelt- und Verbraucherschutzamt. Der Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin muss volljährig sein.

  • Verlängerung:

    Solange keine Abmeldung vorgenommen wird, erhalten Sie jedes Jahr im Januar automatisch ein neues Paar Reitplaketten.

  • Verlust oder Beschädigung

    Bei Verlust oder Beschädigung von Reitkennzeichen und Reitplaketten zeigen Sie uns dies bitte unverzüglich an. Bei Verlust oder Beschädigung der Reitkennzeichen, kann die Nummer des Reitkennzeichen nicht nochmal ausgegeben werden. In so einem Fall erhalten Sie gegen eine Gebühr von 11, 40 Euro ein neues Reitkennzeichen. Wenn Sie sowohl ein neues Reitkennzeichen, als auch Reitplaketten benötigen, liegt die Gebühr bei 11,70 Euro. Bei Verlust oder Beschädigung der Reitplaketten erhalten Sie neue Reitplaketten gegen eine Gebühr von 5,30 Euro.

Antragstellung

Das Reitkennzeichen bezieht sich auf die Halterin oder den Halter des Pferdes.

Den Antrag oder die Änderungsmitteilung können Sie mit der Post, per Fax oder eingescannt per Mail über Reitkennzeichen@stadt-koeln.de an uns senden. Die Adresse finden Sie weiter unten.

 

Weitere Informationen

  •  Bei Umzug teilen Sie uns bitte Ihre neue Anschrift mit, damit der rechtzeitige Erhalt Ihrer Reitplakette gewährleistet ist.
  • Falls Sie Ihre Reitplakette nicht mehr benötigen, informieren Sie uns bitte zeitnah, damit wir eine Abmeldung vornehmen können und keine weiteren Koste für Sie entstehen.
  • Der Verlust oder die Beschädigung von Reitkennzeichen und Reitplaketten sind uns unverzüglich anzuzeigen.
  • Bei Verlust oder Beschädigung der Reitkennzeichen, kann die Nummer des Reitkennzeichen nicht nochmal ausgegeben werden. In so einem Fall erhalten Sie gegen eine Gebühr von 11, 40 Euro ein neues Reitkennzeichen. Wenn Sie sowohl ein neues Reitkennzeichen, als auch Reitplaketten benötigen, liegt die Gebühr bei 11,70 Euro.
  • Bei Verlust oder Beschädigung der Reitplaketten erhalten Sie neue Reitplaketten gegen eine Gebühr von 5,30 Euro.
  • Möchte eine neue Halterin, ein neuer Halter des Pferdes ein vorhandenes Reitkennzeichen übernehmen, kann sie oder er unter Angabe des Reitkennzeichens einen Neuantrag stellen. Hierzu muss die schriftliche Zustimmung der vorherigen Halterin oder des vorherigen Halters vorliegen.
  • Wenn Sie bereits in Besitz eines Reitkennzeichens sind und ihr Pferd erneut mit diesem Kennzeichen anmelden möchten, liegt die Gebühr bei 30,30 Euro.
  • Wer ohne ein gültiges Reitkennzeichen in der freien Landschaft oder im Wald reitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Hinweis zum Pferdepass/Equidenpass

Pferdehalter*innen müssen für jedes Pferd im Betrieb einen Pferdepass, auch Equidenpass genannt, vorlegen können. Wer Pferde hält, die keinen Pferdepass besitzen, verstößt gegen geltendes Recht und kann im Falle einer Kontrolle sanktioniert werden.

Wurde für ein Pferd noch kein Pferdepass ausgestellt, muss dies schnellstmöglich nachgeholt werden. Der Pass kann bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung beantragt werden. Voraussetzung für die Passausstellung ist eine aktive Kennzeichnung des Pferdes mit einem Transponder (Mikrochip).  

Der Equidenpass ist von der Europäischen Union ausnahmslos für alle Equiden (Pferde, Ponys, Esel) vorgeschrieben. Ziel ist eine eindeutige Identifikation der Pferde und Ponys. Er ist bei jedem "Verbringen" des Tieres, beispielsweise beim Transport zum Tierarzt oder zum Turnier, mitzuführen. Die Besitzerin oder der Besitzer bestimmt im Pferdepass außerdem, ob das Tier zur Lebensmittelgewinnung verwandt werden darf. Wenn Sie die Frage bejahen, muss die Tierärztin oder der Tierarzt die Behandlung mit Medikamenten, die nicht für Lebensmittel liefernde Tiere zugelassen sind, in den Pferdepass eintragen.

Der Pferdepass ist auch Voraussetzung für die Eintragung als Turnierpferd. Außerdem dient er dazu, die vorgenommenen Impfungen gegen Influenza zu dokumentieren, um so den korrekten Impfschutz gemäß Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) belegen zu können. Dieser ist Bedingung für die Teilnahme an jeglichen Turnierveranstaltungen. Zur Teilnahme an internationalen Turnieren wird darüber hinaus ein internationaler Pferdepass der Internationalen Reiterlichen Vereinigung (FEI) benötigt.

Deutsche Reiterliche Vereinigung e. V.

Reitwege

Vorsprache

Eine Vorsprache ist nicht erforderlich.

Gebühren

Die Reitabgabe bezieht sich immer auf ein Kalenderjahr (1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres) und beträgt für Privatpersonen für den Erstantrag 41,70 Euro (Plakettenpaar mit Jahresaufklebern) und für eine Verlängerung 30,30 Euro (jährlich).

Für Reiterhöfe sowie vergleichbare Einrichtungen, die Pferde vermieten,  beträgt die Reitabgabe bei einem Erstantrag 91,70 Euro (Plakettenpaar mit Jahresaufklebern) und für die Verlängerung 80,30 Euro (jährlich).

Solange keine Abmeldung vorgenommen wird, erhalten Sie jedes Jahr im Januar automatisch ein neues Paar Reitplaketten.

Die Gebühren können Sie entweder selbst überweisen oder per SEPA-Lastschriftmandat von Ihrem Konto abbuchen lassen.

Rechtliche Voraussetzungen

§§ 58, 59, 62, 77 Abs. 1 Nr. 15 und § 78 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen vom 15. November 2016, sowie § 17 der Durchführungsverordnung zum Landesnaturschutzgesetzes vom 22. Oktober 1986 jeweils in gültiger Fassung.

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Finanzen – Reitkennzeichen
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
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