Wenn Sie Handel mit Tieren betreiben möchten, benötigen Sie nach dem Tierschutzgesetz eine Erlaubnis von uns. Diese wird nur erteilt, wenn geeignete Räumlichkeiten zur artgerechten Haltung und Pflege der Tiere vorhanden sind. Darüber hinaus muss das Betreuungspersonal über eine entsprechende Sachkunde verfügen.
Die gewerbliche Zucht von Wirbeltieren, zum Beispiel von Hunden und Katzen oder Reptilien, bedarf ebenfalls einer solchen Erlaubnis. Die Sachkunde wird von uns anhand der vorgewiesenen Qualifikationen überprüft, etwa über:
- eine geeignete Berufsausbildung
- Sachkundenachweise anerkannter Einrichtungen
- mehrjährige berufliche oder nebenberufliche Tätigkeit im Umgang mit den beantragten Tierarten
- sowie gegebenenfalls durch ein Fachgespräch
Benötigte Dokumente
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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Nummer 3 bis 8 Tierschutzgesetz
Bitte benutzen Sie für Ihren Antrag das rechts unter "Downloads und Infos" zur Verfügung gestellte Online-Formular. Weiterhin erforderlich sind:
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Führungszeugnis
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gegebenenfalls Auszug aus dem Gewerbezentralregister
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Nachweis der Sachkunde
Ausbildungsnachweis und eventuell Fachgespräch. Bitte beachten Sie, dass noch andere Sachkundenachweise eventuell notwendig sind. Hierzu setzen Sie sich mit Ihrem Sachbearbeiter in Verbindung.
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Bau-, Lageplan
Ein Bau- beziehungsweise Lageplan des genutzten Grundstückes oder der Räumlichkeiten
Hinweis
Neben der tierschutzrechtlichen Erlaubnis müssen Sie selbstverständlich auch die übrigen geltenden Regelungen für den Verkauf von Tieren beachten.
Vorsprache
Bitte füllen Sie den Antrag nach § 11 Tierschutzgesetz vollständig aus, unter Angabe einer Kontaktmöglichkeit wie Ihrer Telefonnummer oder E-mail-Adresse. Bei einem Termin vor Ort werden dann die Räumlichkeiten überprüft und die erforderlichen Fachgespräche geführt.
Gebühren
Die Gebührenhöhe ist abhängig von der Art des Antrages und dem Zeitaufwand der Bearbeitung. Sie liegt im Regelfall bei 250 Euro und kann bis zu mehreren 1.000 Euro betragen.
Rechtliche Voraussetzungen
Tierschutzgesetz in der jeweils gültigen Fassung
TierschutzgesetzKontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70
51143 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-26211
- Telefax
- 0221 / 221-26588
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
- Öffnungszeiten
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Montag bis Donnerstag von 9 bis 15 Uhr
Freitag von 9 bis 13 Uhr
sowie nach besonderer Terminvereinbarung
Anfahrt
Stadtbahn-Linie 7 (Haltestelle Porz Markt)
Bus-Linien 151, 152, 154, 160, 161, 162, 165, 166, 185 und 188 (Haltestelle Porz Markt)
S-Bahn-Linie S12 (Haltestelle Porz)