Alle Tierausstellungen und Tierveranstaltungen müssen mindestens 4 Wochen vor Beginn gemeldet werden. Die von uns auszustellende Genehmigung kann nach dem Tierseuchenrecht mit Auflagen verbunden werden. Gewerbliche Ausstellungen wie Börsen und ähnliche benötigen zusätzlich eine tierschutzrechtliche Genehmigung.
Benötigte Dokumente
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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Nummer 3 bis 8 Tierschutzgesetz
Bitte verwenden Sie das rechts unter Download und Infos eingestellte Online-Formular.
Gebühren
Die tierseuchenrechtliche Genehmigung ist gebührenfrei. Für die tierschutzrechtliche Genehmigung oder für eine gegebenenfalls erforderliche Überwachung der Ausstellung oder Veranstaltung (beispielsweise bei Großveranstaltungen) wird eine Gebühr erhoben. Die Höhe der Gebühr richtet sich jeweils nach Anfahrtsweg und zeitlichem Aufwand.
Rechtliche Voraussetzungen
Tierschutzgesetz in der jeweils gültigen Fassung.
TierschutzgesetzKontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70
51143 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-26211
- Telefax
- 0221 / 221-26588
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
- Öffnungszeiten
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Montag bis Donnerstag von 9 bis 15 Uhr
Freitag von 9 bis 13 Uhr
sowie nach besonderer Terminvereinbarung
Anfahrt
Stadtbahn-Linie 7 (Haltestelle Porz Markt)
Bus-Linien 151, 152, 154, 160, 161, 162, 165, 166, 185 und 188 (Haltestelle Porz Markt)
S-Bahn-Linie S12 (Haltestelle Porz)