Auskünfte zu aktuellen Tierseuchen erhalten Sie bei uns. Beispiele sind Tollwut, Maul- und Klauenseuche, Geflügelpest, Schweinepest, BSE (Bovine spongiforme Enzephalopathie), Faulbrut der Bienen.
Wir informieren Sie ebenfalls zur Ansteckungsgefahr für den Menschen oder der eigenen Haustiere sowie zu jeweiligen Einschränkungen bei Tierhaltung und Transport.
Schutz vor der Vogelgrippe oder Geflügelpest
Die Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit des Geflügels. Empfänglich hierfür sind Nutzgeflügel wie Puten, Hühner, Enten und Gänse. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist der Mensch durch diese Virusvariante nicht gefährdet.
Umfangreiche Informationen zur Vogelgrippe oder Geflügelpest finden Sie auf den Internetseiten der folgenden Bundes- und Landesbehörden:
Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest
Umfangreiche Informationen zur Afrikanischen Schweinepest finden Sie auf den Internetseiten der folgenden Bundes- und Landesbehörden:
Die Afrikanische Schweinepest ist eine ausschließlich bei Schweinen vorkommende gefährliche Viruserkrankung, die sich seit einigen Jahren in Osteuropa ausgebreitet hat und in Richtung Deutschland auf dem Vormarsch ist. Menschen oder andere Tiere können sich nicht anstecken.
Am 13. September 2018 wurde der erste ASP-Fall bei Wildschweinen in Belgien bekannt, circa 60 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt. Der Ausbruch der ASP bei Wildschweinen in Belgien zeigt, dass die Seuche – vermutlich verschleppt durch den Menschen – jederzeit und an jedem Ort in Europa auftreten kann. Oberstes Ziel ist es, den Eintrag dieser Tierseuche in unsere heimischen Wild- und Nutztierbestände zu verhindern. Neben der Jägerschaft und den Schweinehaltern sind auch Privatpersonen gefordert, wenn es darum geht, die Einschleppung der ASP nach Deutschland zu verhindern.
Insbesondere Touristen, Saisonarbeiter oder Spediteure sollten keine Produkte vom Schwein oder Wildschwein aus den betroffenen Gebieten nach Deutschland mitbringen. Das Virus wird direkt über Tierkontakte oder indirekt, zum Beispiel über Lebensmittel (insbesondere Salami, roher Schinken, alle Rohwursterzeugnisse, rohes Fleisch –auch tiefgekühlt) von infizierten Tieren übertragen. Unachtsam entsorgte Reste von virushaltigem Reiseproviant können auch in geringen Mengen ausreichen, um die Seuche einzuschleppen. Solche Speisereste müssen daher immer ordnungsgemäß - das heißt für Haus- und Wildschweine nicht zugänglich - entsorgt werden.
Da das Virus außerordentlich lange ansteckungsfähig bleibt, kann es auch durch Gegenstände wie beispielsweise Transportfahrzeuge, Schuhwerk, Kleidung und Jagdtrophäen weiter verbreitet werden.
Links zur klassischen Schweinepest
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70
51143 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-26211
- Telefax
- 0221 / 221-26588
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
- Öffnungszeiten
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Montag bis Donnerstag von 9 bis 15 Uhr
Freitag von 9 bis 13 Uhr
sowie nach besonderer Terminvereinbarung
Anfahrt
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Bus-Linien 151, 152, 154, 160, 161, 162, 165, 166, 185 und 188 (Haltestelle Porz Markt)
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