Sie möchten ein Gewerbe zur Beförderung von Personen mit einem Taxi anmelden?
Benötigte Dokumente
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Fach- und Sachkundenachweis
Sie oder zur Führung der Geschäfte bestellte Personen müssen sachlich und fachlich geeignet sein. Details dazu weiter unten.
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Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
Innerhalb eines amtlichen Vordrucks, den Sie bei Aushändigung oder Zusendung der Antragsunterlagen erhalten, müssen Sie ein ausreichendes Geschäftsvermögen nachweisen. Details weiter unten.
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Führungszeugnis nach Belegart 0
Dies beantragen Sie in Köln im Kundenzentrum in Ihrem Bezirksrathaus, wenn Sie Ihren Wohnsitz außerhalb von Köln haben, bei Ihrer Meldebehörde. Bitte geben Sie dabei das Aktenzeichen '32-322/1 PBefG' an.
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Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Diesen beantragen Sie in Köln im Kundenzentrum in Ihrem Bezirksrathaus, wenn Sie Ihren Wohnsitz außerhalb von Köln haben, bei Ihrer Meldebehörde. Bitte geben Sie dabei das Aktenzeichen '32-322/1 PBefG' an.
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Auszug aus dem Verkehrszentralregister
Der Auszug wird gegen Entrichtung der Gebühr von Ihrem*Ihrer Sachbearbeiter*in beim Verkehrszentralregister direkt beantragt.
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Bescheinigung in Steuersachen Ihres Wohnsitzfinanzamtes und Ihres Betriebsfinanzamtes
Diese Bescheinigung müssen Sie von allen Finanzämtern der Kreise und Gemeinden vorlegen, in denen Sie in den letzten fünf Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben. Die Bescheinigungen dürfen am Tag der Entscheidung über Ihren Antrag nicht älter als 3 Monate sein!
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Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Gemeinde für Wohn- und Betriebssitz
Diese Bescheinigungen sind vom*von der Antragsteller*in von den zuständigen Stellen aller Gemeinden und Kreise vorzulegen, in denen sie oder er in den letzten fünf Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben hat. Die Bescheinigungen dürfen an dem Tag, an dem alle für die Entscheidung über den Antrag erheblichen Unterlagen vorliegen, nicht älter als drei Monate sein!
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Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse
Diese Bescheinigung müssen Sie von allen Krankenkassen, bei denen Sie Arbeitnehmer*innen beschäftigen oder beschäftigt haben sowie auch für sich selbst, sofern Sie freiwillig, also privat versichert sind oder waren. Die Bescheinigungen dürfen am Tag der Entscheidung über Ihren Antrag nicht älter als drei Monate sein!
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Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen
Sie erhalten die Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen, Ottenser Hauptstraße 54, 22765 Hamburg. Die Bescheinigung darf am Tag der Entscheidung über Ihren Antrag nicht älter als drei Monate sein!
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Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Insolvenzgericht
des für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgerichts. Die Bescheinigung darf am Tag der Entscheidung über Ihren Antrag nicht älter als drei Monate sein!
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Eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages, der Gesellschafterliste oder der Vereinssatzung
sofern Sie den Antrag für eine Personenhandelsgesellschaft oder eine juristische Person stellen.
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Ein Auszug aus dem Handelsregister
sofern Sie den Antrag für eine Personenhandelsgesellschaft oder eine juristische Person stellen.
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Ein aktueller Versicherungs- oder Beitragsnachweis,
aus dem hervorgeht, dass die Fahrzeuge für die gewerbliche Personenbeförderung als Taxi versichert sind.
Häufige Fragen und Begriffserklärungen
- Was ist der "Gelegenheitsverkehr mit Taxen"?
Taxen dürfen sich, im Gegensatz zum Mietwagen, nicht nur am Betriebssitz des Unternehmers, sondern auch an den dafür vorgesehenen Taxi-Ständen zur Personenbeförderung bereithalten. Taxen dürfen auch von Passant*innen auf der Straße angefordert werden. Mietwagen dagegen müssen nach jeder Beförderung grundsätzlich wieder zum Betriebssitz zurückkehren. - Anders als die Mietwagen haben Taxen eine Beförderungspflicht. Die Fahrt darf nur abgelehnt werden, wenn dem*der Fahrer*in die Beförderung nicht zuzumuten ist, zum Beispiel bei stark alkoholisierten Personen. Das gilt auch für kurze Fahrten.
- Der Preis für eine Fahrt orientiert sich an festgelegten Festpreisen und wird mit dem Fahrpreisanzeiger für den Fahrgast sichtbar angezeigt. Maßgeblich ist der jeweils gültige Kölner Taxitarif.
- Die Farbe der Fahrzeuge ist vorgegeben, sie müssen außerdem über ein Dachzeichen verfügen. Im Heckfenster muss eine Ordnungsnummer angebracht sein, am Armaturenbrett muss die Anschrift des*der Unternehmer*in lesbar angebracht sein. Weitere Regelungen finden Sie in der Kölner Taxenordnung.
- Sind "Taxikonzessionen" in beliebiger Zahl zu bekommen?
Nein, die Zahl der zur Verfügung stehenden Genehmigungen ist, je nach Stadt oder Gemeinde, begrenzt. Da zur Zeit alle Genehmigungen vergeben sind, besteht eine Warteliste, auf der Ihr Antrag aufgenommen wird. - Für die Aufnahme in die Warteliste reicht ein formloser Antrag. Die oben dargestellten Unterlagen müssen Sie dann erst auf Anforderung vorlegen! Beachten Sie bitte, dass die Aufnahme in die Warteliste rein formell gesehen mit einer Ablehnung Ihres Antrages auf Erteilung einer Taxi-Genehmigung verbunden ist. Diese Ablehnung ist gebührenpflichtig! Nach erfolgter Ablehnung werden Sie in die Warteliste aufgenommen.
- Was ist zu beachten, wenn der Antrag nicht für eine natürliche Person gestellt wird?
Handelt es sich um eine Personenhandelsgesellschaft, also um eine oHG oder ein KG, so müssen Sie die Zuverlässigkeitsnachweise für alle vollhaftenden Gesellschafterinnen und Gesellschafter vorlegen. Siehe unter: Benötigt werden. - Handelt es sich um eine juristische Person, wie eine GmbH, eine AG oder einen eingetragenen Verein, so müssen Sie die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die juristische Person - jedoch ohne Führungszeugnis - als auch für die vertretungsberechtigten natürlichen Personen, also sämtliche Geschäftsführer*innen, Vorstandsmitglieder und Vorsitzende bei der Antragstellung vorlegen.
- Die Genehmigung läuft ab? Was müssen Sie für eine Verlängerung tun?
Bei den zu erfüllenden Voraussetzungen wird nicht zwischen einer Ersterteilung und einer Verlängerung unterschieden. Insofern müssen Sie vor Ablauf der Erlaubnis alle Unterlagen erneut und aktuell vorlegen. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass die Zuverlässigkeitsnachweise einer regelmäßigen Überprüfung unterliegen sollen! - Was müssen Sie beachten, wenn Sie eigentlich nur als Taxifahrer*in arbeiten wollen?
Dann benötigen Sie einen Führerschein zur Fahrgastbeförderung, keine Taxigenehmigung!
Informationen zur fachlichen Eignung
Sie oder zur Führung der Geschäfte bestellte Personen müssen fachlich geeignet sein. Die Sachkundigkeit und Fachkundigkeit muss nachgewiesen werden. Dies kann durch eine der folgenden Prüfungen geschehen:
- Eine Sach- und Fachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK). Vorzulegen ist das Prüfungszeugnis.
- eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der gewerblichen Personenbeförderung. Ein diese Tätigkeit entsprechend bestätigendes Schreiben erhalten Sie bei der IHK,
- eine Abschlussprüfung zur Kauffrau oder zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr mit Schwerpunkt "Personenverkehr",
- eine Abschlussprüfung zur Fortbildung zum*zur Verkehrsfachwirt*in,
- eine Abschlussprüfung als Betriebswirt*in, abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen,
- eine Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt*in im Fachbereich Wirtschaft I, Studiengang Verkehrsbetreibswirtschaft und Logistik an der Fachhochschule Heilbronn
oder - eine Abschlussprüfung zum*zur Diplom-Verkehrswirtschaftler*in an der Technischen Universität Dresden.
Falls nicht Sie selbst als sachkundige Person das Unternehmen führen, so müssen Sie neben dem Sachkundenachweise der zur Führung der Geschäfte bestellten Person auch deren Anstellungsvertrag vorlegen.
Informationen zur finanziellen Leistungsfähigkeit
Die finanzelle Leistungsfähigkeit müssen Sie nachweisen durch die Eigenkapitalbescheinigung - betrifft Ihr Geschäftsvermögen - und eventuell die Zusatzbescheinigung - betrifft Ihr Privatvermögen -, sofern das Geschäftsvermögen nicht ausreichend ist.
Den Vordruck für die Eigenkapitalbescheinigung finden Sie auf dieser Seite im Download-Service.
Den Nachweis der Leistungsfähigkeit müssen Sie für jedes zum Einsatz vorgesehene Fahrzeug erbringen. Entsprechende Vordrucke erhalten Sie mit dem Antrag.
Für das erste Fahrzeug müssen Sie ein Eigenkapital in Höhe von 2.250 Euro, für jedes weitere Fahrzeug einen Betrag von 1.250 Euro nachweisen.
Die Angaben zur finanziellen Leistungsfähigkeit dürfen nicht älter als zwölf Monate sein!
Vorsprache
Bei Antragstellung ist die persönliche Vorsprache wegen Unterschriftsleistung und ergänzender Informationen erforderlich. Eine Vertretung mit Vollmacht wird nicht akzeptiert.
Gebühren
Die Erstgenehmigung kostet pauschal 150 Euro. Bei der Erneuerung der Genehmigung fallen ebenfalls 150 Euro für das erste Fahrzeug sowie für jedes weitere 40 Euro an Gebühr an.
Im Zuge der Antragstellung entstehen weitere Kosten für das Führungszeugnis, den Gewerbezentralregisterauszug mit je 13 Euro, sowie für den Auszug aus dem Verkehrszentralregister weitere 3,30 Euro.
Die Gebühren können Sie bar oder bargeldlos mit Karte bezahlen.
Aktuell können die Gebühren auch per Gebührenbescheid erhoben werden.
Rechtliche Voraussetzungen
§ 2 in Verbindung mit § 47 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Verkehrsgewerbliche Genehmigungsverfahren und Ausnahmegenehmigung nach StVO
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln -
- Telefax
- 0221 / 221-26130
- Sicheres Formular
- Öffnungszeiten
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Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
Persönliche Vorsprachen: Montag und Donnerstag, 8 bis 12 Uhr und nach vorheriger telefonischer Vereinbarung