Sie möchten gewerblich Personen mit einem Mietwagen befördern? Dazu benötigen Sie eine Genehmigung für Mietwagen nach dem Personenbeförderungsgesetz.

Hinweis: Die Bearbeitungszeit für Mietwagenanträge kann derzeit bis zu drei Monate nach Vorlage aller Unterlagen betragen.

Benötigte Dokumente

  • Fach- und Sachkundenachweis

    Sie oder die zur Geschäftsführung bestellte Person müssen sachlich und fachlich geeignet sein. Siehe unten: Informationen zur fachlichen Eignung.

  • Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit

    Über den amtlichen Vordruck der Eigenkapitalbescheinigung (über das Geschäftsvermögen) und eventuell die Zusatzbescheinigung (über das Privatvermögen) muss ein ausreichendes Vermögen nachgewiesen werden. Die Vordrucke erhalten Sie bei Aushändigung oder Zusendung der Antragsunterlagen. Siehe unten: Informationen zur finanziellen Leistungsfähigkeit

  • Führungszeugnis nach Belegart O

    Zu beantragen bei der zuständigen Meldebehörde, in Köln ist das das Kundenzentrum in Ihrem Bezirksrathaus, unter Angabe des Aktenzeichens 32-322/1 PBefG.

  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister

    Zu beantragen bei der zuständigen Meldebehörde, in Köln ist das das Kundenzentrum in Ihrem Bezirksrathaus, unter Angabe des Aktenzeichens 32-322/1 PBefG.

  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister

    Nach Vorliegen Ihrer persönlichen Daten wird dieser Auszug gegen Entrichtung der Gebühr von uns beim Verkehrszentralregister direkt beantragt.

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Wohnsitzfinanzamtes und des Betriebsfinanzamtes

    Diese Bescheinigungen sind von der Antragstellerin beziehungsweise vom Antragsteller von den zuständigen Stellen aller Gemeinden und Kreise vorzulegen, in denen sie oder er in den letzten fünf Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben hat. Die Bescheinigungen dürfen an dem Tag, an dem alle für die Entscheidung über den Antrag erheblichen Unterlagen vorliegen, nicht älter als drei Monate sein!

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Gemeinde für Wohn- und Betriebssitz

    Diese Bescheinigungen sind von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller von den zuständigen Stellen aller Gemeinden und Kreise vorzulegen, in denen sie oder er in den letzten fünf Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben hat. Die Bescheinigungen dürfen an dem Tag, an dem alle für die Entscheidung über den Antrag erheblichen Unterlagen vorliegen, nicht älter als drei Monate sein!

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse

    Die Bescheinigung benötigen Sie von allen Krankenkassen, bei denen Sie Arbeitnehmer*innen beschäftigen oder beschäftigt haben sowie eventuell für Sie selbst, sofern Sie freiwillig, also privat versichert sind oder waren. Die Bescheinigungen dürfen an dem Tag, an dem alle für die Entscheidung über den Antrag erheblichen Unterlagen vorliegen, nicht älter als drei Monate sein!

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen

    Sie erhalten die Bescheinigung bei der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen (BgF), Ottenser Hauptstraße 54, 22765 Hamburg. Die Bescheinigung darf an dem Tag, an dem alle für die Entscheidung über den Antrag erheblichen Unterlagen vorliegen, nicht älter als drei Monate sein!

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Insolvenzgericht

    des für den Wohnsitz zuständigen Amtsgerichts. Die Bescheinigung darf an dem Tag, an dem alle für die Entscheidung über den Antrag erheblichen Unterlagen vorliegen, nicht älter als drei Monate sein!

  • Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages, der Gesellschafterliste beziehungsweise der Vereinssatzung

    sofern es sich beim Antragstellenden um eine Personenhandelsgesellschaft oder um eine juristische Person handelt.

  • Auszug aus dem Handelsregister

    sofern es sich beim Antragstellenden um eine Personengesellschaft oder um eine juristische Person handelt.

  • Ein aktueller Versicherungs- oder Beitragsnachweis,

    aus dem hervorgeht, dass die Fahrzeuge für die gewerbliche Personenbeförderung als Personenmietwagen versichert sind.

  • Baurechtliche Klärung

    Nehmen Sie Kontakt mit dem Bauaufsichtsamt auf und klären Sie dort, ob ein Baugenehmigungsverfahren (Antrag auf Nutzungsänderung) durchzuführen ist. Infos dazu und Kontaktdaten siehe bei Antragsberatung Bauen unter "Download und Infos" Für jeden Mietwagen ist ein Stellplatz direkt am Betriebssitz beziehungsweise maximal 100 Meter vom Betriebssitz entfernt nachzuweisen.

  • Dienstanweisung

    Bei Einsatz einer zur Geschäftsführung bestellten Person sowie bei Einsatz von mehr als 10 Mietwagen ist eine Dienstanweisung nach § 3 BOKraft vorzulegen.

  • Arbeitsverträge

    Bei Einsatz einer zur Geschäftsführung bestellten Person sowie bei Einsatz eines zusätzlichen Betriebsleiters bei Einsatz von mehr als zehn Mietwagen sind die entsprechenden Arbeitsverträge vorzulegen.

Häufige Fragen zum Thema

Was ist der "Gelegenheitsverkehr mit Mietwagen"?
Mietwagen dürfen sich, im Gegensatz zu den Taxen, nicht auf öffentlichen Plätzen und Straßen zur Personenbeförderung bereithalten. Mietwagen müssen nach jeder Fahrt grundsätzlich wieder zum Betriebssitz des Unternehmens zurückkehren. Im Heckfenster des Mietwagens muss eine Ordnungsnummer angebracht sein.

Im Gegensatz zu den Taxen besteht keine Beförderungspflicht. Der Fahrpreis ist frei vereinbar, ist aber über einen Wegstreckenzähler zu ermitteln. Die Farbe der Fahrzeuge ist nicht vorgegeben.

Sind Mietwagengenehmigungen in beliebiger Zahl zu bekommen?
Im Gegensatz zu den Taxen gibt es keine Beschränkungen in der Anzahl der Genehmigungen.

Was ist zu beachten, wenn der*die Antragsteller*in keine natürliche Person ist?
Handelt es sich bei dem Antragstellenden um eine Personenhandelsgesellschaft, wie zum Beispiel eine OHG oder eine KG, so müssen Sie die Zuverlässigkeitsnachweise für alle vollhaftenden Gesellschafter*innen vorlegen. Siehe unter: Benötigt werden.

Handelt es sich hingegen um eine juristische Person, wie zum Beispiel eine GmbH, eine AG, oder einen eingetragenen Verein, dann müssen Sie die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die juristische Person - für diese natürlich ohne Führungszeugnis - als auch für die vertretungsberechtigten natürlichen Personen, also Geschäftsführer*innen, Vorstandsmitglieder und Vorsitzende bei der Antragstellung vorlegen. Siehe unter: Benötigt werden.

Meine Genehmigung läuft ab? Was muss ich für eine Verlängerung tun?
Bei den zu erfüllenden Voraussetzungen wird nicht unterschieden zwischen einer Ersterteilung und einer Verlängerung. Insofern müssen Sie vor Ablauf der Erlaubnis alle Unterlagen erneut beschaffen. Hintergrund ist, dass die Zuverlässigkeitsnachweise einer regelmäßigen Überprüfung unterliegen sollen!

Was ist eigentlich zu beachten, wenn ich nur Mietwagen fahren will ?
Dann benötigen Sie einen

Führerschein zur Fahrgastbeförderung

Informationen zur fachlichen Eignung

Sie oder die zur Geschäftsführung bestellte Person müssen fachlich geeignet sein. Dazu muss die Sachkundigkeit und die Fachkundigkeit nachgewiesen werden.

Dies kann erfolgen werden durch:

  • Eine Sach- und Fachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK). Bitte legen Sie das Prüfungszeugnis vor.
  • eine mindestens fünfjährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der gewerblichen Personenbeförderung. Eine Bestätigung über diese Tätigkeit erhalten Sie bei der IHK.
  • eine Abschlussprüfung zur Kauffrau oder zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr mit Schwerpunkt "Personenverkehr",
  • eine Abschlussprüfung zur Fortbildung zur Verkehrsfachwirtin oder zum Verkehrsfachwirt,
  • eine Abschlussprüfung als Betriebswirtin beziehungsweise als Betriebswirt, abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen,
  • eine Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirtin oder als Diplom-Betriebswirt im Fachbereich Wirtschaft I, Studiengang Verkehrsbetreibswirtschaft und Logistik an der Fachhochschule Heilbronn
    oder
  • eine Abschlussprüfung zur Diplom-Verkehrswirtschaftlerin oder zum Diplom-Verkehrswirtschaftler an der Technischen Universität Dresden.

Falls die sachkundige Person nicht selber der*die Unternehmer*in ist, muss in jedem Fall der Anstellungsvertrag für die geschäftsführende Person vorgelegt werden und eine Dienstanweisung nach § 3 BOKraft erlassen werden.

Informationen zur finanziellen Leistungsfähigkeit

Die finanzelle Leistungsfähigkeit wird nachgewiesen durch die Eigenkapitalbescheinigung – betrifft das Geschäftsvermögen – und eventuell die Zusatzbescheinigung – betrifft das Privatvermögen –, sofern das Geschäftsvermögen nicht ausreichend ist. Die Vordrucke erhalten Sie bei Antragstellung, den Vordruck für die Eigenkapitalbescheinigung können Sie auch auf dieser Seite im Download-Service herunterladen.

Der Nachweis der Leistungsfähigkeit muss für jedes zum Einsatz vorgesehene Fahrzeug erbracht werden.

Für das erste Fahrzeug müssen Sie Eigenkapital in Höhe von 2.250 Euro nachweisen, für jedes weitere Fahrzeug einen Betrag von 1.250 Euro.

Die Angaben zur finanziellen Leistungsfähigkeit dürfen nicht älter als zwölf Monate sein!

Nachweise zur gewerblichen Nutzung ihrer Räume

und zur Anzahl der Stellplätze erhalten Sie bei unserem

Bauaufsichtsamt.

Für jeden Mietwagen muss ein Stellplatz am Betriebssitz beziehungsweise maximal 100 Meter vom Betriebssitz entfernt nachgewiesen werden.

Vorsprache

Bei Antragstellung ist wegen Unterschriftsleistung und ergänzender Informationen die persönliche Vorsprache erforderlich. Vertreter*innen können auch mit Vollmacht nicht akzeptiert werden.

Gebühren

Bei der Erstgenehmigung sowie bei der Erneuerung der Genehmigung fallen 60 Euro für das erste Fahrzeug und für jeden weiteren Mietwagen 30 Euro an Gebühr an. Im Zuge der Antragstellung entstehen weitere Kosten für das Führungszeugnis, den Gewerbezentralregisterauszug (je 13 Euro) sowie für den Auszug aus dem Verkehrszentralregister (3,30 Euro). Bei Benennung einer zur Geschäftsführung bestellten Person und Einsatz einer Betriebsleitung fällt eine zusätzliche Gebühr von 150 Euro an.

Die Gebühren können Sie bar oder bargeldlos mit Karte bezahlen. 

Aktuell können die Gebühren auch per Gebührenbescheid erhoben werden.  

Rechtliche Voraussetzungen

§ 2 in Verbindung mit § 49 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Verkehrsgewerbliche Genehmigungsverfahren und Ausnahmegenehmigung nach StVO
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefax
0221 / 221-26130
Kontakt
Öffnungszeiten

Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
Persönliche Vorsprachen: Montag und Donnerstag, 8 bis 12 Uhr und nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

Anfahrt

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