Ihr Führerschein zur Fahrgastbeförderung für das Führen eines Taxis, eines Mietwagens, eines Krankenwagens oder ähnlichem läuft ab. Was ist zu tun?

Benötigte Dokumente

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung

    Für Ausländer*innen aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass.

  • Allgemeiner Führerschein und Führerschein zur Fahrgastbeförderung

  • Ärztliche oder augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens

    Zum Nachweis der ausreichenden Sehleistung benötigen Sie eine ärzliche oder augenärztliche Bescheinigung nach einem amtlichen Muster (Anlage 6 Nummer 2.1 der Fahrerlaubnisverordnung) Eine ausgestellte ärztliche Bescheinigung ist zwei Jahre gültig.

  • Ärztliche Eignungsbescheinigung auf amtlichem Vordruck

    Sie können diese Untersuchung von einer Ärtzin oder einem Arzt Ihrer Wahl durchführen lassen. In der Regel verfügen die Ärztinnen und Ärzte über die vorgeschriebenen amtlichen Untersuchungsvordrucke. Bei Antragstellung darf die ärztliche Eignungsbescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.

  • Führungszeugnis

    Das Führungszeugnis wird bei Antragstellung von Ihrer Sachbearbeitung für Sie beantragt.

  • Auszugs aus dem Fahreignungsregister

    Der Auszug wird bei Antragstellung von Ihrer Sachbearbeitung für Sie beantragt.

Ab dem 60. Lebensjahr muss zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen alle 5 Jahre ein leistungspsychologisches Gutachten vorgelegt werden.

Wann müssen Sie den Antrag stellen?

Sie sollten den Antrag auf Verlängerung des Führerscheins zur Fahrgastbeförderung aufgrund der Bearbeitungsdauer spätestens sechs Wochen vor Ablauf der Gültigkeit des Führerscheins stellen. 

Vorsprache

Den Antrag müssen Sie persönlich stellen.

Dazu können Sie ein Kundenzentrum Ihrer Wahl in Köln aufsuchen.

Abholen kann auch eine bevollmächtigte Person, die sich ausweisen kann. Bitte denken Sie daran, der bevollmächtigten Person neben der schriftlichen Vollmacht auch Ihren Personalausweis oder Pass, zumindest aber eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes mitzugeben.

Ebenfalls benötigen wir den Führerschein zur Fahrgastbeförderung, der verlängert werden soll.

Gebühren

Die Verwaltungsgebühr für die Verlängerung des Führerscheines beträgt 51 Euro.

Sie können die Gebühr bar oder mit der EC-Karte mit PIN-Nummer bezahlen.

Rechtliche Voraussetzungen