Sie wollen die Genehmigung zur gewerblichen Personenbeförderung mit Taxen von einer anderen Unternehmerin oder von einem anderen Unternehmer auf sich selbst übertragen.
Benötigt werden:
Zusätzlich zu den Voraussetzungen zum Erwerb der Taxi-Genehmigung wird für die Übertragung der Taxi-Genehmigung außerdem benötigt:
- Formlose Begründung
warum die Taxi-Genehmigung übernommen werden soll, sowie ein - Vertrag
zwischen der abgebenden und der annehmenden Vertragspartei. Aus dem abgeschlossenen Vertrag muss der Willen zur Übertragung hervorgehen.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
-
Verkehrsgewerbliche Genehmigungsverfahren und Ausnahmegenehmigung nach StVO
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln -
- Telefax
- 0221 / 221-26130
- Sicheres Formular
- Öffnungszeiten
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Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
Persönliche Vorsprachen: Montag und Donnerstag, 8 bis 12 Uhr und nach vorheriger telefonischer Vereinbarung