Sie wollen die Genehmigung zur gewerblichen Personenbeförderung mit Taxen von einer anderen Unternehmerin oder von einem anderen Unternehmer auf sich selbst übertragen.

Benötigt werden:

Zusätzlich zu den Voraussetzungen zum Erwerb der Taxi-Genehmigung wird für die Übertragung der Taxi-Genehmigung außerdem benötigt: 

  • Formlose Begründung
    warum die Taxi-Genehmigung übernommen werden soll, sowie ein
  • Vertrag
    zwischen der abgebenden und der annehmenden Vertragspartei. Aus dem abgeschlossenen Vertrag muss der Willen zur Übertragung hervorgehen.

 

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Verkehrsgewerbliche Genehmigungsverfahren und Ausnahmegenehmigung nach StVO
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefax
0221 / 221-26130
Kontakt
Öffnungszeiten

Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
Persönliche Vorsprachen: Montag und Donnerstag, 8 bis 12 Uhr und nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

Anfahrt

Fahrplanschnellsuche

Fahrplansuche auf KVB.koeln

Ähnliche Dienstleistungen