Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen und Busse mit mehr als neun Sitzplätzen sind mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet.
Diese Fahrtenschreiber erfassen digital die Lenk- und Ruhezeiten der im gewerblichen Verkehr eingesetzten Fahrer*innen und lösen die analogen Fahrtenschreiber nach und nach ab. Die Bedienung der digitalen Fahrtenschreiber erfolgt mit speziellen Chipkarten für das Fahrpersonal, den sogenannten "Fahrerkarten".
Benötigte Dokumente
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Personalausweis oder Reisepass oder Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung
Für Ausländer*innen aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass. Fahrer*in muss den ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und mit Hauptwohnsitz in Köln angemeldet sein.
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EU-Kartenführerschein
der Klassen B, C, C1, D, D1; sollten Sie noch keinen Kartenführerschein besitzen, müssen Sie Ihren alten Führerschein umtauschen.
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die bisherige Fahrerkarte
damit wir einen Datenabgleich durchführen können, wenn Sie Ihre Fahrerkarte erneuern möchten.
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Ein aktuelles biometrisches Passfoto
Das Foto sollte nicht älter als drei Monate sein. Die Regelungen des biometrischen Passfotos sind in einer Foto-Mustertafel ausführlich erläutert. Das Passfoto können Sie nicht in digitaler Form übermitteln.
Gültigkeit
Die Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig und muss danach neu beantragt werden.
Wo können Sie die Karte beantragen?
Die Fahrerkarten für das Fahrpersonal können nur am jeweiligen Wohnort des*der Fahrer*in beantragt werden. Antragsteller*innen mit Wohnsitz in Köln können den Antrag im Kundenzentrum ihrer Wahl stellen.
Die Karte können Sie sich auch zuschicken lassen!
Die Fahrerkarten stellt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) her. Sie können sich die Karte direkt von dort per Post zuschicken lassen. Die Lieferung bekommen Sie üblicherweise nach etwa 14 Tagen.
Ansonsten müssen Sie die Karte dort, wo Sie sie bestellt haben, abholen. Auch hier liegt sie nach etwa zwei Wochen für Sie bereit.
Bei kurzfristigen Einzellieferungen, etwa nach Diebstahl, Verlust oder Beschädigung der Karte, wird die neue Karte kurzfristig geliefert.
Weitere Infos zum Kontrollgerät
Nach den EU-Sozialvorschriften im Straßenverkehr müssen Fahrer*innenim Straßengüter- und Personenverkehr Lenk- und Ruhezeiten einhalten. Diese werden mit einem analogen Fahrtenschreiber oder bei Fahrzeugen, die nach dem 1. Mai 2006 zugelassen wurden, mit einem digitalen Fahrtenschreiber überwacht.
Der digitale Fahrtenschreiber für diese Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals im gewerblichen Straßenverkehr kann nur mit einer scheckkartengroßen Fahrtenschreiberkarte, der sogenannten "Fahrerkarte" bedient werden.
Diese Karte ist mit einem Mikrochip versehen und speichert die Lenk- und Ruhezeiten des*der Fahrer*in über einen Zeitraum von 28 Tagen.
Sie ist fünf Jahre gültig und muss danach neu beantragt werden.
Weitere Informationen zum Anwendungsbereich der Sozialvorschriften im Straßenverkehr sowie zu möglichen Ausnahmen zu der Bedienpflicht für den digitalen Fahrtenschreiber erhalten Sie bei den zuständigen Länderbehörden im Fahrpersonalrecht.
Im Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Köln erhalten Sie die Informationen unter der Telefonnummer 0221 / 147-0 oder auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln.
Vorsprache
Bei Beantragung ist eine persönliche Vorsprache erforderlich, da Sie sich ausweisen und eine Unterschrift für die Karte auf einem Formblatt leisten müssen.
Grundsätzlich holen Sie die Karte dort, wo Sie sie bestellt haben, auch ab. Dort liegt sie etwa zwei Wochen für Sie bereit. Gegen eine zusätzliche Gebühr kann die Karte unmittelbar durch das Kraftfahrt-Bundesamt an Ihre Wohnanschrift übersandt werden. Eine weitere Vorsprache zum Abholen der Karte ist daher nicht erforderlich.
Gebühren
Es fallen Gebühren in Höhe von 46 Euro an, wenn die Karte direkt an Ihre Wohnanschrift geschickt werden soll.
Möchten Sie die Karte selber abholen, beträgt die Gebühr 41 Euro.
Die Gebühren können Sie bar oder mit der EC-Karte und PIN-Nummer bezahlen.