Vom 1. März bis zum 30. September eines jeden Jahres ist es verboten, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Erlaubt sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses oder zur Gesunderhaltung der Pflanzen.
Gleiches gilt für Bäume, die außerhalb des Waldes oder außerhalb von gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen. Gärtnerisch genutzte Grundflächen umfassen Nutz- und Ziergärten, Rasensportanlagen, Friedhöfe und Grünanlagen.
Bitte beachten Sie aber bei Fällung eines Baumes auf Ihrem Privatgrundstück die Vorgaben der Kölner Baumschutzsatzung und des Artenschutzes!
Sofern Sie innerhalb der Schutzfrist eine Beseitigung oder einen umfassenden Rückschnitt an Gehölzen durchführen müssen, benötigen Sie eine Genehmigung. Stellen Sie bitte in diesem Fall einen formlosen, schriftlichen Antrag an die Untere Naturschutzbehörde im Umwelt- und Verbraucherschutzamt.
Benötigte Dokumente
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Begründung
warum eine Entfernung oder ein umfassender Rückschnitt zum jetzigen Zeitpunkt zwingend erforderlich ist.
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Beschreibung
Art, Größe, wenn möglich Alter der Hecke, des Gehölzes.
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Lageplan oder Skizze
aus dem die Lage des zu entfernenden Gehölzes zweifelsfrei entnommen werden kann.
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Foto
Bitte fügen Sie ein aussagekräftiges Foto von der Hecke, des Gehölzes bei.
Allgemeines
Das Verbot dient dem allgemeinen Schutz der einheimischen Tier und Pflanzenwelt, beispielsweise Vögel, Eichhörnchen, Schmetterlinge.
Viele Tierarten nutzen Gehölze als Neststandort oder benötigen Blüten und Früchte als Nahrung.
Servicenummer
Stadtbezirk | Telefon |
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Leitung | 0221 / 221-36545 |
Allgemeine Anliegen | 0221 / 221-24838 |
Innenstadt | 0221 / 221-24159 |
Rodenkirchen | 0221 / 221-34035 |
Lindenthal | 0221 / 221-31914 |
Ehrenfeld | 0221 / 221-31914 |
Nippes | 0221 / 221-26286 |
Chorweiler | 0221 / 221-26286 |
Porz | 0221 / 221-36521 |
Kalk | 0221 / 221-24608 |
Mülheim | 0221 / 221-24608 |
Weitere Informationen
Vorsprache
Ihren Antrag richten Sie an die Untere Naturschutzbehörde im Umwelt- und Verbraucherschutzamt.
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Sofern aufgrund Ihres Antrages ein Ortstermin erforderlich ist, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
Gebühren
Genehmigung: Die Verwaltungsgebühr für eine Genehmigung beträgt im Regelfall bei geringem Verwaltungsaufwand 30 Euro.
(Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen, Tarifstellen: 15b.8.1)
Ablehnung: Auch eine Ablehnung des Antrags wegen nicht ausreichender Gründe ist gebührenpflichtig. Die Ablehnungsgebühr beträgt drei Viertel der Gebühr, die für eine Genehmigungserteilung vorgesehen ist.
(Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen, § 5 Absatz 2).
Bei einem Vorgang mit geringem Verwaltungsaufwand werden für eine Ablehnung 22,50 Euro erhoben.
Rechtliche Voraussetzungen
Bundesnaturschutzgesetz
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege, Bundesministerium für Justiz und VerbraucherschutzKontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Freilandartenschutz
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln -
- Telefax
- 0221 / 221-24612
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Freilandartenschutz
- Öffnungszeiten
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Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 13 Uhr
sowie nach besonderer Terminvereinbarung.
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)