Durch EG-Verordnung sind nicht nur bestimmte Tiere und Pflanzen geschützt, sondern auch Erzeugnisse, die daraus hergestellt wurden, zum Beispiel Elfenbein-Figuren, Mäntel oder Taschen.
Benötigte Dokumente
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schriftlicher Antrag
per Formular entsprechend der EG-Verordnung 792/2012.
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Herkunftsnachweis
zum Beispiel den Kaufbeleg
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Angaben zur Kennzeichnung (Ringnummer, Mikrochip, Foto)
Service-Rufnummern
Wenn Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns an, wir helfen gerne weiter.
Telefon: 0221 / 221-24877 oder 0221 / 221-34142
Weitere Informationen
Da viele Arten durch den Handel gefährdet sind, ist die Vermarktung nur unter bestimmten Voraussetzungen gestattet.
Auflistung geschützter Tiere und Erzeugnisse
Sofern Sie Tiere, Pflanzen oder Erzeugnisse einer streng geschützten Art verkaufen oder tauschen möchten, benötigen Sie hierfür eine Vermarktungsgenehmigung.
Eine Auflistung aller streng geschützten Tiere und Erzeugnisse können Sie der Datenbank des Bundesamtes für Naturschutz entnehmen.
Vorsprache
Eine Vorsprache ist nicht erforderlich.
Gebühren
Die zu erhebende Gebühr ist anzahl- und wertabhängig. Fragen Sie uns. Wir geben Ihnen gerne genauere Informationen.
Rechtliche Voraussetzungen
Artikel 8 EG-Verordnung 338/1997
Artikel 20 folgende EG-Verordnung 1808/2001
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Untere Naturschutzbehörde
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln -
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- Telefon
- siehe Servicenummern in den einzelnen Abteilungen
- Telefax
- 0221 / 221-24612
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Untere Naturschutzbehörde
- Öffnungszeiten
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Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 13 Uhr
sowie nach besonderer Terminvereinbarung.
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)