Altlasten und schädliche Bodenveränderungen sind immer dann zu sanieren oder zu sichern, wenn schützenswerte Güter gefährdet oder beeinträchtigt werden. Schützenswerte Güter sind unter anderem die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen, das Grundwasser und der Boden.
Benötigte Dokumente
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Eine Expertise
in der alle Untersuchungsergebnisse fachlich qualifiziert dokumentiert sind.
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Karten und Pläne
Alle zur Verfügung stehenden Karten, Pläne und Fotos, die den ehemaligen, gegenwärtigen und zukünftigen Zustand des Schadensgebietes aufzeigen
Servicenummern
Telefon: 0221 / 221-34613, -34625, -24625
Weitere Informationen
Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen werden außerdem durchgeführt, um Werte (im allgemeinen Grundstückswerte) zu steigern oder zu erhalten. Vorbehalte von Käufern können dadurch ausgeschlossen werden.
Sichern und Sanieren muss in der Regel derjenige, der den Schaden verursacht hat (Handlungsstörer) oder der, dem das Grundstück gehört, von dem der Schaden ausgeht (Zustandsstörer). Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen werden von uns fachlich begleitet und abschließend bewertet.
Für die Planung, die Durchführung und die Beurteilung von solchen Maßnahmen ist vom Sanierungspflichtigen immer eine Fachgutachterin oder ein Fachgutachter zu beauftragen.
Vorsprache
Bitte stimmen Sie die erforderlichen Maßnahmen frühzeitig mit uns ab.
Gebühren
Gebühren fallen nur dann an, wenn ein rechtsverbindlicher Sanierungsplan erstellt werden muss. In diesem Fall würde der genehmigte Sanierungsplan vom Umwelt- und Verbraucherschutzamt für verbindlich erklärt.
Rechtliche Voraussetzungen
Die Bodenschutz- und Wasserhaushaltsgesetze des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen bilden die Rechtsgrundlage für Sanierungen.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Untere Bodenschutzbehörde und Grundwasserschutz
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln -
- Telefax
- 0221 / 221-24612
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Untere Bodenschutzbehörde und Grundwasserschutz
- Öffnungszeiten
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Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 13 Uhr
sowie nach besonderer Terminvereinbarung
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)