Eine Kennzeichnung ist bei der Haltung aller heimischen Vögel, Papageien und aller übrigen streng geschützten Wirbeltiere erforderlich. Die Datenbank des Bundesamtes für Naturschutz enthält eine Auflistung mit dem jeweiligen Schutzstatus der Tiere, der Sie entnehmen können, ob Ihr Tier kennzeichnungspflichtig ist. Unter "Weitere Informationen" finden Sie den Link zu dieser Datenbank.

Benötigte Dokumente

  • Herkunftsnachweis

    zum Beispiel der Kaufbeleg

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Telefon: 0221 / 221-24877, -34142 und -36540

Weitere Informationen

Die Kennzeichnung ermöglicht die individuelle Erkennung des Tieres, um unkontrollierten Handel zu unterbinden. Sie erfolgt in der Regel bereits bei der Züchterin oder beim Züchter. Sollten Sie eines der oben angegebenen Tiere ohne Kennzeichnung besitzen, muss dies unverzüglich nachgeholt werden.

Je nach Tierart werden verschiedene Kennzeichnungsmethoden verwandt:

  • Vögel werden in der Regel beringt
  • Mikrochips werden in speziellen Fällen, in Zoos oder in der Tierzucht eingesetzt
  • viele Reptilien und Vögel können durch Fotodokumentation bestimmter Körperteile individuell wiedererkannt werden.

Die Kennzeichen (Ringe und Mikrochips) erhalten Sie beim:
Zentralverband Zoologische Fachbetriebe Deutschlands e. V. (ZZF)
Rheinstraße 35
63204 Langen
Telefon: 06103 / 91070

sowie dem

Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e. V. (BNA)
Postfach 11 10
76707 Hambrücken
Telefon: 07255 / 2800

Aufgrund der Psittakose-Verordnung sind alle Papageienarten zu kennzeichnen. Durch diese Verordnung soll die Ausbreitung der Papageienkrankheit verhindert werden. Die Zuständigkeit nach der Psittakose-Verordnung obliegt dem Veterinäramt, Telefon: 0221 / 221-26253.

Datenbank des Bundesamtes für Naturschutz

Vorsprache

Eine Vorsprache ist nicht zwingend erforderlich.Erfolgt die Kennzeichnung durch Fotodokumentation, kann diese auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde erfolgen. Hierzu ist eine vorherige Terminabsprache erforderlich.

Gebühren

Die Gebührenhöhe ist abhängig vom Aufwand und liegt zwischen 5 und 250 Euro.

Rechtliche Voraussetzungen

§§ 7 bis 12 Bundesartenschutzverordnung

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Untere Naturschutzbehörde
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
siehe Servicenummern in den einzelnen Abteilungen
Telefax
0221 / 221-24612
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 13 Uhr
sowie nach besonderer Terminvereinbarung.

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)

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