Wenn Sie geschützte Tiere, geschützte Pflanzen oder Erzeugnisse daraus aus der Europäischen Union in ein Drittland ausführen möchten, benötigen Sie hierfür eine artenschutzrechtliche Ausfuhrgenehmigung. Dies gilt beispielsweise auch für Urlaubsreisen mit einem geschützten Haustier (zum Beispiel Papagei oder Schildkröte) in die Türkei, in die Schweiz oder nach Norwegen. Aber auch zum Beispiel für den Export einer Gitarre mit Rio-Palisander oder einer Antiquität mit Elfenbein in die USA ist eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich. Damit die erforderliche Ausfuhrgenehmigung/Wiederausfuhrgenehmigung oder Reisebescheinigung vom Bundesamt für Naturschutz in Bonn ausgestellt werden kann, bedarf es zunächst einer Vorlagebescheinigung von der Unteren Naturschutzbehörde. Mit dieser wird dem Bundesamt bestätigt, dass das auszuführende Exemplar legaler Herkunft ist.
Benötigte Dokumente
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schriftlicher Antrag
(Formular entsprechend EG-Verordnung 1808/2001)
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Herkunftsnachweis (zum Beispiel Kaufbeleg)
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Angaben zur Kennzeichnung (Ring, Mikrochip, Foto)
Das Formular können Sie sich auf den Internetseiten des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) herunterladen.
Service-Rufnummer
Haben Sie noch Fragen, dann rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Telefon: 0221 / 221-24877, -34142 und -36566
Weitere Informationen
Wenn Sie geschützte Pflanzen, Tiere oder Erzeugnisse wie Elfenbein, Krokodilleder-Taschen oder sonstige Souvenire beispielsweise aus dem Urlaub in die Bundesrepublik Deutschland einführen möchten, benötigen Sie eine Ausfuhrgenehmigung des Ursprungslandes beziehungsweise eine Einfuhrgenehmigung der Bundesrepublik Deutschland. Ohne ein solches Dokument kommt es bei der Ausfuhr beziehungsweise Einreise zu einer Beschlagnahme durch den Zoll.
Detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie auch beim
Bundesamt für Naturschutz
Konstantinstr. 110
53179 Bonn
Telefon: 0228 / 84910
Vorsprache
Eine Vorsprache ist nicht erforderlich.
Gebühren
Die Gebührenhöhe ist abhängig von Anzahl und Wert der Exemplare.
Rechtliche Voraussetzungen
EG-Verordnung 1808/2001Artikel 5 folgende EG-Verordnung 338/1997
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Untere Naturschutzbehörde
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln -
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- Telefon
- siehe Servicenummern in den einzelnen Abteilungen
- Telefax
- 0221 / 221-24612
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Untere Naturschutzbehörde
- Öffnungszeiten
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Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 13 Uhr
sowie nach besonderer Terminvereinbarung.
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)