Durch das Bundesnaturschutzgesetz sind alle heimischen Wirbeltiere geschützt. Ausgenommen sind lediglich einige Mäusearten sowie die Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen, wie Rehe, Wildschweine, Dachse.
Benötigte Dokumente
-
schriftlicher formloser Antrag
-
Nachweis, dass die Entnahme dem Zweck der Forschung und Lehre dient
-
gegebenenfalls Herkunftsnachweis
Weitere Informationen
Eine Präparation tot aufgefundener Tiere kann nur genehmigt werden, wenn dies zu Zwecken von Forschung und Lehre geschieht, zum Beispiel Schule oder Universität.
Das Bundesnaturschutzgesetz sieht keine Möglichkeit vor, eine Genehmigung für die Präparation zu privaten Zwecken zu erteilen. In diesem Zusammenhang sind auch die Vorschriften des Bundesjagdgesetzes zu beachten. Tot aufgefundene Tiere befinden sich im Eigentum der zur Jagd berechtigten Person, sodass eine Inbesitznahme strafrechtliche Folgen haben kann.
Die Entnahme von Froschlaich kann ebenfalls nur für Lehrzwecke genehmigt werden.
Service-Rufnummern
Wenn Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns an, wir helfen gerne weiter.
Telefon: 0221 / 221-24877, -34142 und -36540
Vorsprache
Eine Vorsprache ist nicht erforderlich.
Gebühren
gebührenfrei
Rechtliche Voraussetzungen
§ 43 Absatz 5 Bundesnaturschutzgesetz, § 43 Absatz 8 Nummer 3 Bundesnaturschutzgesetz, Bundesjagdgesetz
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
-
Untere Naturschutzbehörde
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln -
-
- Telefon
- siehe Servicenummern in den einzelnen Abteilungen
- Telefax
- 0221 / 221-24612
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Untere Naturschutzbehörde
- Öffnungszeiten
-
Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 13 Uhr
sowie nach besonderer Terminvereinbarung.
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)