Planen Sie den Neu- oder Umbau von Gaststätte, Café, Bistro, Lebensmittelgeschäft, Bäckerei, Metzgerei oder eines anderen Lebensmittelbetriebes? Gerne können Sie sich hierbei beraten lassen, welche lebensmittelrechtlichen Bestimmungen Sie beachten müssen. Wir bieten Ihnen an, die Pläne zu besprechen oder die bestehenden Räumlichkeiten zu besichtigen und Ihnen Anregungen zur Verbesserung der Arbeitsabläufe zu vermitteln.
Benötigte Dokumente
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Pläne oder Skizzen
mit den Raummaßen
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oder Räumlichkeiten,
die besichtigt werden können
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nähere Angaben zu den Lebensmitteln,
die bearbeitet, verarbeitet oder hergestellt werden sollen
Vorsprache
Zur Terminvereinbarung nehmen Sie bitte vorab per Mail Kontakt mit uns auf.
Bitte teilen Sie uns insbesondere die genaue Adresse Ihrer Betriebsstätte mit Straße, Hausnummer und Postleitzahl sowie eine Telefonnummer für Rückfragen mit, um Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten zu können.
E-Mailadresse Lebensmittelüberwachung
Gebühren
Die Beratung ist gebührenfrei.
Rechtliche Voraussetzungen
Einschlägige europäische und nationale Rechtsverordnungen im Bereich Lebensmittel. Auf europäischer Ebene ist dies vor allem die VO (EU) 852/2004 über Lebensmittelhygiene und auf nationaler Ebene das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB).
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Lebensmittel-, Kosmetik-, Tabak- und Bedarfsgegenständeüberwachung
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70
51143 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-26211
- Telefax
- 0221 / 221-27616
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Lebensmittel-, Kosmetik-, Tabak- und Bedarfsgegenständeüberwachung
- Öffnungszeiten
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Montag bis Donnerstag 9 Uhr bis 15 Uhr
Freitag 9 Uhr bis 13 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung
Anfahrt
Stadtbahn-Linie 7 (Haltestelle Porz-Markt)
Bus-Linien 152, 154, 160, 161 und 162 (Haltestelle Porz-Markt)