Wer einen Eiswagen betreiben möchte, muss zunächst eine Reisegewerbekarte und eine Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehrsordnung beantragen. Vor dem Verkauf von Speiseeis im Wagen muss das Fahrzeug durch die Lebensmittelüberwachung überprüft werden. Erst dann kann die Reisegewerbekarte oder die auf eine Saison befristete Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

Benötigte Dokumente

  • Eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach § 43 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

    oder Gesundheitszeugnis nach §§ 17 und 18 Bundesseuchengesetz für den Betriebsinhaber und alle Beschäftigten

  • Eine Dokumentation der durch den Arbeitgeber jährlich durchzuführenden Belehrung für alle Beschäftigten nach § 43 Absatz 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

  • Ein Konzept zur Eigenkontrolle

  • Preisschilder mit Angabe der angebotenen Lebensmittel

Weitere Informationen

Die gesetzlichen Bestimmungen finden Sie unter den folgenden Links:

Lebensmittelhygieneverordnung
Infektionsschutzgesetz
Preisangabenverordnung

Informationen zur Bescheinigung des Gesundheitsamtes erhalten Sie unter

Hinweise zur Reisegewerbekarte entnehmen Sie bitte dem Bürgerservice, Rubrik

Vorsprache

Das Verkaufsfahrzeug ist grundsätzlich vom Antragsteller selbst vorzuführen. Die Überprüfung kann entweder dienstags und donnerstags in der Zeit von 8 bis 9 Uhr durch den Lebensmittelkontrolleur vor dem Stadthaus erfolgen oder nach vorheriger telefonischer Terminabsprache am Kölner Wohnsitz der Antragstellerin oder des Antragstellers. Die Lebensmittelkontrolleure sind dienstags und donnerstags in der Zeit von 8 bis 9 Uhr unter folgenden Telefon-Nummern zu erreichen:0221 / 221-241520221 / 221-245130221 / 221-247450221 / 221-26477

Gebühren

Die Überprüfung durch das Umwelt- und Verbraucherschutzamt ist mit keinen Gebühren verbunden.

Rechtliche Voraussetzungen

Lebensmittelhygieneverordnung, Infektionsschutzgesetz und Preisangabenverordnung

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-26664
Telefax
0221 / 221-24612
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 13 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)

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Downloads und Infos