Im Bereich der Stadt Köln befinden sich Kiesgruben und Deponien, die Bodenaushub annehmen dürfen.

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Wir empfehlen, Verwertungsmaßnahmen auf einzelnen Grundstücken mit uns abzustimmen und zu klären, ob gegebenenfalls für die Verwertungsmaßnahme eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist und welche Anforderungen einzuhalten sind. Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Was ist Bodenaushub?

Bodenaushub ist natürlich anstehendes und umgelagertes Locker- und Festgestein, dass bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen wird. Nicht zum Bodenaushub gehört "Mutterboden" (humoser Oberboden) oder Böden mit schädlichen Verunreinigungen, zum Beispiel durch Öl.

Darüber hinaus wird im Sinne der Länderabfallgemeinschaft Abfall (LAGA) als Boden betrachtet:

  • Boden mit bis zu 10 Volumenprozent mineralischen Fremdbestandteilen wie zum Beispiel Bauschutt, Schlacke, Ziegelbruch.
  • Boden, der in Bodenbehandlungsanlagen gereinigt wurde.

Wohin mit dem Bodenaushub?

Der bei Baumaßnahmen anfallende Bodenaushub soll nach Möglichkeit auf dem Grundstück verbleiben und dort einer sinnvollen Nutzung beziehungsweise Verwertung zugeführt werden, zum Beispiel Auffüllung von Senken, Modellierung der Landschaft.

Bodenaushub kann auch im Wege einer Verwertung, zum Beispiel zur Verfüllung von Kiesgruben bei der Rekultivierung, zum Bau von Lärmschutzwällen oder anderen vergleichbaren Baumaßnahmen verwendet werden.

Nur wenn eine Verwertung nicht möglich ist, kann Bodenaushub auf geeigneten Deponien beseitigt werden. Die Einzelheiten sind mit dem jeweiligen Betreiber der Kiesgrube, Deponie abzustimmen.

Rechtliche Voraussetzungen

Grundsätzlich muss die Verwertung von Bodenaushub ordnungsgemäß und schadlos erfolgen. Dies ist dann der Fall, wenn die  Verwertung in Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, des Bundesbodenschutzgesetzes, der Bundesbodenschutzverordnung und des Wasserhaushaltsgesetzes durchgeführt wird. Bitte beachten Sie die Abfallsatzung der Stadt Köln und die Informationen der Abfallwirtschaftsbetriebe AWB GmbH & Co.KG

Abfallsatzung der Stadt Köln Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt Köln

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Untere Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde (IWA)
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefax
0221 / 221-24686
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 13 Uhr
sowie nach besonderer Terminvereinbarung

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn-Linien S6, S11, S12, S13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)

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