Wir führen ein Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten. Das Kataster beinhaltet auch Hinweise zu Altstandorten und Altablagerungen. Gemäß Umweltinformationsgesetz erteilen wir dazu auch Auskünfte.

Benötigte Dokumente

  • Formlose schriftliche Anfrage

    Bitte formulieren Sie Ihre Fragen so präzise wie möglich. Sie können uns Ihre Anfrage mit den erforderlichen Angaben und Anlagen gerne über das Formular "Auskunft zu Altlasten", per E-Mail an altlastenauskunft@stadt-koeln.de, per Fax oder mit der Post zusenden. Unsere Kontaktdaten finden Sie rechts unter "Kontakt und Erreichbarkeit, Servicenummern". Sie können die Anfrage auch mit Hilfe des anhängenden Formulars beantragen.

  • Aktuelle Adresse des Grundstücks

  • Gemarkung, Flur, Flurstück

  • Lageplan

    Möglichst im Maßstab 1:1000 bis 1:10.000. Bei Ausschnitten aus Bau- oder Stadtplänen müssen die Straßennamen erkennbar sein. Zeichnungen aus Planskizzen sind nicht geeignet.

  • Erklärung der Eigentümerin oder des Eigentümers

    Bitte geben Sie bei der Anfrage an, ob Sie Eigentümerin oder Eigentümer des angefragten Grundstückes sind oder legen eine Zustimmung der Eigentümerin bzw. des Eigentümers bei. Unter "Rechtliche Voraussetzungen" (siehe unten) finden Sie weitere Informationen und Formulierungshilfen.

Servicenummern und Formulare

Sie können uns bei Rückfragen und zur Vereinbarung von Terminen unter den folgenden Telefonnummern erreichen:

  • 0221 / 221-24857
  • 0221 / 221-23515
  • 0221 / 221-32714
  • 0221 / 221-24611
  • 0221 / 221-23538
Formular Auskunft zu Altlasten

Weitere Informationen

Altlastverdächtige Flächen sind Altablagerungen (Verfüllungen, beispielsweise ehemalige Gruben) und Altstandorte (ehemalige Industrie und Gewerbeflächen), bei denen auf Grund der Vornutzung der Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung oder einer sonstigen Gefahr für den Einzelnen oder die Allgemeinheit durch Belastungen mit Schadstoffen besteht.

Bestätigt sich nach einer Untersuchung dieser Verdacht, so spricht man von Altlasten.

Außerdem enthält das Kataster Informationen über Boden- und Grundwasserkontaminationen, die nicht auf Altlasten zurückzuführen sind. Die Auskünfte beschränken sich auf eine Aufstellung der bei uns zum Zeitpunkt der Anfrage vorliegenden Erkenntnisse und Untersuchungsergebnisse. Nähere Informationen hierzu finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Katasterauskünfte

Eine Anfrage kann in zwei Stufen erfolgen:

Einfache Ja/Nein-Anfrage

In diesem Fall wird Ihnen mitgeteilt, ob die betreffende Fläche zum Teil oder vollständig als Altlast oder Altlastverdachtsfläche gekennzeichnet ist.

Oft ist diese Aussage schon ausreichend, um zum Beispiel für einen Kaufvertrag über ein Grundstück, Haus oder sonstige Immobilien Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Ausführliche Anfrage

Haben Sie das Interesse oder besteht die Notwendigkeit, genauere Informationen über Art und Umfang der Belastung auf einem Areal zu bekommen, so besteht auch die Möglichkeit zu einer ausführlichen Anfrage. Bei dieser Anfrage werden alle vorhandenen Daten speziell auf Ihre Fragen hin bewertet. Auf diese Weise entsteht ein Kurzgutachten über die betreffende Fläche.

Diese Arbeit ist aufwändig und damit gebührenpflichtig.

Wichtiger Hinweis

Die Ihnen erteilte Auskunft basiert auf Informationen aus unserem Altlastenkataster. Die dort enthaltenen Daten sind nach bestem Wissen und Gewissen erarbeitet und geprüft worden und entsprechen dem derzeitigen Stand der Erkenntnisse. Es wird keine Gewähr für die Aktualität der Information und die Vollständigkeit der Unterlagen übernommen.

Vorsprache

Ihre Anfragen müssen Sie schriftlich stellen. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. In Einzelfällen ist die Einsichtnahme in das Kataster möglich. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin.

Gebühren

Einfache Anfragen sind kostenfrei.Für Anfragen, bei denen Daten recherchiert oder aufwändig zusammengestellt werden müssen, wird eine Gebühr erhoben, die sich nach dem Arbeitsaufwand richtet. In diesem Fall erhalten Sie eine Zwischenmitteilung mit den zu erwartenden Kosten. Erst nach Ihrer Zustimmung wird die Anfrage beantwortet.

Rechtliche Voraussetzungen

Gemäß Umweltinformationsgesetz kann jede Bürgerin und jeder Bürger Auskünfte über altlastverdächtige Flächen und Altlasten im Kölner Stadtgebiet bei der zuständigen Behörde anfordern.Das Landesbodenschutzgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen regelt die Führung und Pflege des Katasters. Weitere wichtige Bodenschutzregelungen sind im Bundes-Bodenschutz-Gesetz und der Bundes-Bodenschutzverordnung niedergelegt.

 

Datenschutzrechtliche Belange

Die Informationen aus dem Altlastenkataster unterliegen im Einzelfall dem Datenschutz. Eine Freigabe der Informationen muss daher bei jeder Anfrage geprüft werden. Liegt eine Einwilligung der Eigentümerin oder des Eigentümers vor, kann die Auskunft in der Regel kurzfristig erteilt werden.

Sind Sie Eigentümerin oder Eigentümer des angefragten Grundstückes, so teilen Sie das in der Anfrage bitte mit. In andern Fällen holen Sie bitte eine formlose Zustimmung des Eigentümers oder der Eigentümerin ein.

Eine Formulierungshilfe:

Ich bin Eigentümerin/Eigentümer des oben genannten Grundstückes und erkläre, dass ich mit der Erteilung von Auskünften aus dem Altlastenkataster der Stadt Köln zu dem oben genannten Grundstück einverstanden bin.

 

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Altlastkataster, Auskunft zu Altlasten
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefax
0221 / 221-24612
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag und Donnerstag: 8 bis 16 Uhr
Dienstag: 8 bis 18 Uhr
Mittwoch und Freitag: 8 bis 12 Uhr
und nach Terminvereinbarung

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)

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