Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung finden regelmäßig Kontrollen in Betrieben statt, die Lebensmittel, kosmetische Mittel, Tabakerzeugnisse und Bedarfsgegenstände herstellen und/oder in den Verkehr bringen.
Wenn eine Betriebsinhaberin oder ein Betriebsinhaber von sich aus eine Kontrolle und Erläuterung wünscht, weil sie oder er zum Beispiel den Betrieb verkaufen möchte, so ist auch das möglich.
Gebührenpflicht bei Regelkontrollen
In Nordrhein-Westfalen sind Regelkontrollen in Lebensmittelbetrieben gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Zeitumfang und Aufwand der Kontrolle.
Rechtliche Voraussetzungen
Einschlägige europäische und nationale Rechtsverordnungen im Bereich Lebensmittel. Auf europäischer Ebene ist dies vor allem die VO (EU) 852/2004 über Lebensmittelhygiene und auf nationaler Ebene das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB).
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
-
Lebensmittel-, Kosmetik-, Tabak- und Bedarfsgegenständeüberwachung
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70
51143 Köln -
-
- Telefon
- 0221 / 221-26211
- Telefax
- 0221 / 221-27616
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Lebensmittel-, Kosmetik-, Tabak- und Bedarfsgegenständeüberwachung
- Öffnungszeiten
-
Montag bis Donnerstag 9 Uhr bis 15 Uhr
Freitag 9 Uhr bis 13 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung
Anfahrt
Stadtbahn-Linie 7 (Haltestelle Porz-Markt)
Bus-Linien 152, 154, 160, 161 und 162 (Haltestelle Porz-Markt)