Gewässer unterliegen dem Grundsatz des § 1 Wasserhaushaltsgesetz und sind als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu schützen und zu erhalten.
Benötigte Dokumente
-
Antragsformular
Bitte verwenden Sie das Antragsformular, das im Downloadservice als PDF-Datei zum Herunterladen angeboten wird. Diesem Antragsformular müssen zusätzlich folgende Unterlagen in dreifacher Ausfertigung beigefügt werden:
-
Erläuterungsbericht
-
Gegebenenfalls statische Nachweise
-
Übersichtslageplan
-
Lageplan Maßstab 1:500
-
Detailzeichnung
-
Schnitte
-
Baukosten
Service-Rufnummer
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Telefon: 0221 / 221- 33585.
Allgemeine Informationen
Der Bau, der Betrieb und die Unterhaltung von Anlagenin, an, über und unter oberirdischen Gewässern sind daher nach § 22 Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen genehmigungspflichtig.
Hiervon betroffen sind alle - baulichen Anlagen wie Brücken, Stege, Häuser, Mauern- sonstigen Vorrichtungen wie Zäune, Dämme, Rohrleitungen, befestigte Wege, Strauch- und Baumpflanzungen,die sich im, über oder unter dem Gewässer oder im Uferrandstreifen befinden.
Hierbei wird ein etwa fünf Meter breiter Streifen - gemessen ab der Böschungsoberkante - unter Schutz gestellt. Genehmigungsbehörde für die Gewässer zweiter Ordnung, die Bäche, ist der Bereich Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft. In diesem Fall verwenden Sie bitte das als Download (pdf-Datei) zur Verfügung gestellte Antragsformular.
Anlagen im Bereich des Rheins (Gewässer erster Ordnung) werden durch die Obere Wasserbehörde bei der Bezirksregierung Köln genehmigt.
Gebühren
Die Gebühr für die Genehmigung hängt von den Baukosten ab. Die Mindestgebühr beträgt 100 Euro.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
-
Untere Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde (IWA)
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln -
- Telefax
- 0221 / 221-24686
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Untere Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde (IWA)
- Öffnungszeiten
-
Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 13 Uhr
sowie nach besonderer Terminvereinbarung
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn-Linien S6, S11, S12, S13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)