Abwasser, das bei der Zahnbehandlung in Zahnarztpraxen anfällt, enthält Quecksilberamalgam. Da Quecksilber und seine Verbindungen je nach Konzentration giftig sind, wird das Abwasser aus der Zahnbehandlung als gefährlich bewertet. Sie dürfen dieses Abwasser daher nur dann in die Kanalisation einleiten (Indirekteinleitung), wenn es vorher in einem Amalgamabscheider behandelt wurde.
Benötigte Dokumente
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Antragsformulare
Bitte verwenden Sie das Antragsformular mit dem Anhang (Beschreibungsbogen für Amalgamabscheider) aus unserem Downloadservice. Bitte beachten Sie, dass Sie für jeden in Ihrem Betrieb vorhandenen Amalgamabscheider jeweils einen Beschreibungsbogen für Amalgamabscheider ausfüllen müssen.
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Wie ist der Antrag einzureichen?
Der Antrag ist in Papierform einzureichen. Bitte senden Sie uns Ihre kompletten Antragsunterlagen an die oben genannte Adresse. Nur in Ausnahmefällen kann nach vorheriger Abstimmung mit der Abteilung Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft die Übermittlung des Antrages ausschließlich in digitaler Form erfolgen.
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Praxisgrundriss
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Örtlicher Lageplan
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Bauartzulassung der/des Amalgamabscheider/s
Ein bauartzugelassener Amalgamabscheider hat einen Abscheidewirkungsgrad von mindestens 95 Prozent der Amalgamfracht. Die Bauartzulassung wird durch das Deutsche Institut für Bautechnik, Berlin attestiert und liegt den Geräten bei. Benötigt wird nur das Deckblatt der Bauartzulassung!
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Katasterangaben der Praxis
Gemarkung, Flur und Flurstück
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Gebühren
Es fallen Gebühren in Höhe von 100 Euro an. Der Gebührenbescheid wird Ihnen mit einem gesonderten Schreiben zugeschickt.
Rechtliche Voraussetzungen
Die Indirekteinleitung ist genehmigungspflichtig nach dem Wasserhaushalts- und dem Landeswassergesetz.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Untere Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde (IWA)
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln -
- Telefax
- 0221 / 221-24686
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Untere Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde (IWA)
- Öffnungszeiten
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Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 13 Uhr
sowie nach besonderer Terminvereinbarung
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn-Linien S6, S11, S12, S13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)