Für den Einbau und Betrieb einer Erdsonde, auch Sole/Wasser-Wärmepumpe genannt, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis. Das dazugehörige Antragsformular können Sie auf dieser Seite herunterladen.

Benötigte Dokumente

  • Antragsformular

    Bitte verwenden Sie das Antragsformular, das Sie unten herunterladen können und fügen die erforderlichen Unterlagen in dreifacher Ausfertigung bei.

  • Wie ist der Antrag einzureichen?

    Der Antrag ist in Papierform einzureichen. Bitte senden Sie uns Ihre kompletten Antragsunterlagen an die oben genannte Adresse. Nur in Ausnahmefällen kann nach vorheriger Abstimmung mit der Abteilung Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft die Übermittlung des Antrages ausschließlich in digitaler Form erfolgen.

  • Übersichtslageplan im Maßstab 1:25.000

  • Lageplan

    im Maßstab 1:500 oder 1:250 mit Einzeichnung der Bohrstellen

  • Erläuterungsbericht

    mit Berechnung der erforderlichen Sondenlängen

  • Beschreibung der Anlage

  • Technische Daten

  • Darstellung

    des zu erwartenden Schichtenprofils und eine geologische Bewertung

  • Beschreibung

    des Bohrverfahrens

  • Bescheinigung W 120

    der Deutschen Vereinigug des Gas- und Wasserfaches e. V. oder vergleichbare Qualifikation des Bohrunternehmens

  • Sicherheitsdatenblatt

    des Wärmeträgermediums

  • Aussage zu Kenntnissen über Altlasten

    Voraussetzung für die wasserrechtliche Erlaubnis. Sie können die Auskunft schriftlich bei uns im Bereich Boden- und Grundwasserschutz (Untere Bodenschutzbehörde)anfordern.

Service-Rufnummern

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter, Telefon: 0221 / 221-32774 und 221-34935. 

Auskunft zu Altlasten

Auskunft zu Altlasten

Hier finden Sie Informationen, wie Sie eine eine Auskunft zu Altlasten bei uns erhalten können.

Besondere Hinweise zu Wasserschutzzonen

Für Grundstücke, die in Wasserschutzgebieten liegen gelten folgende Einschränkungen:

In den Wasserschutzzonen I und II werden Wärmepumpen generell nicht genehmigt. Innerhalb der Wasserschutzzonen III, III A und III B ist eine Einzelfallprüfung erforderlich.

Ob Ihr Grundstück in einer Wasserschutzzone liegt, können Sie bei uns erfragen.

Wasserschutzzonen

Hier finden Sie weitergehende Informationen zum Thema Wasserschutzgebiete.

Wie funktionieren Erdsonden?

Bei den Erdsonden, auch Sole/Wasser-Wärmepumpen genannt, wird die Erdwärme über Sonden oder Kollektoren aus dem Erdreich entzogen. Diese sind in der Regel mit einem Wasser-Frostschutzmittel, meist Glykol-Gemisch gefüllt und werden mit Hilfe einer Pumpe dauernd durch die Sonden oder die Kollektoren geleitet. Anschließend entzieht die Wärmepumpe dieser Trägerflüssigkeit die Energie und führt sie dem Heizkreislauf zu.

Weitere Informationen

Übersicht Wärmepumpen

Allgemeine Informationen zum Thema Wärmepumpen auf unseren Seiten. Hier finden Sie auch unser ausführliches Geothermie-Merkblatt zum Download.

Wärmepumpen-Marktplatz Nordrhein-Westfalen

Auf den Seiten der Energieagentur Nordrhein-Westfalen finden Sie umfangreiche Informationen zu Wärmepumpen.

Vorsprache

Wir empfehlen Ihnen, sich vor der Antragstellung mit uns in Verbindung zu setzen.

Gebühren

Für die wasserrechtliche Erlaubnis wird - je nach Aufwand - eine Gebühr von mindestens 250 Euro erhoben.

Rechtliche Voraussetzungen

Die Nutzung von Erdwärme erfordert den Einbau von Anlagenteilen, wie Sonden und Kollektoren in das Erdreich. Hierzu müssen Bohrungen und Grabungen in die teilweise grundwasserführenden Bodenschichten erfolgen. Aus diesem Grund wird in einem wasserrechtlichen Verfahren geprüft, inwieweit die Nutzung, Bau und Betrieb der Anlage im Einklang mit dem Schutz des Grundwassers stehen.

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Untere Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde (IWA)
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefax
0221 / 221-24686
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 13 Uhr
sowie nach besonderer Terminvereinbarung

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn-Linien S6, S11, S12, S13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)

Fahrplanschnellsuche

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Downloads und Infos