Wir greifen Verdachtsfälle der Mietpreisüberhöhung nach dem Wirtschaftstrafgesetz auf – Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent – und verfolgen solche Verstöße im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens. Die Mietpreisüberhöhungen können mit Bußgeldern geahndet werden. Auch kann die Erstattung des entstandenen Mehrerlöses angeordnet werden.

Benötigte Dokumente

  • Mietvertrag

  • gegebenenfalls Schriftverkehr mit der Vermieterin oder dem Vermieter

Weitere Informationen

In den Fällen des strafrechtlich relevanten Mietwuchers nach § 291 Strafgesetzbuch unterstützen wir die Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaft durch gutachtliche Stellungnahmen hinsichtlich der im Einzelfall anzusetzenden ortsüblichen Vergleichsmiete.

Die ortsübliche Vergleichsmiete können Sie dem Mietspiegel entnehmen. Den Mietspiegel erhalten Sie nicht bei der Stadt Köln. Sie können ihn gegen eine Schutzgebühr von 3,50 Euro bei der Rheinischen Immobilienbörse e. V. beziehen.

Adresse:
Unter Sachsenhausen 10-26
50667 Köln
Telefon: 0221 / 1640-4130.

Für ihre Mitglieder halten folgende Vereine den Mietspiegel bereit:

  • Kölner Haus und Grundbesitzerverein von 1888
    Verband der privaten Wohnungswirtschaft im Regierungsbezirk Köln-
    Hohenzollernring 71-73
    50672 Köln
    Telefon: 0221 / 57360
  • Mieterverein Köln e. V.
    Haus des Mieterschutzes
    Mühlenbach 49
    50676 Köln
    Telefon: 0221 / 202370 und
  • Vereinigung von Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümern Köln e. V.
    Josefstraße 81
    51143 Köln-Porz
    Telefon: 02203 / 52172

Sie können den Mietspiegel außerdem direkt aus dem Internet beziehen:

Informationen der Rheinischen Immobilienbörse zum Kölner Mietspiegel

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Wohnungsaufsicht
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-0
Telefax
0221 / 221-6569148
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag, 8 bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht)
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 193 (Haltestelle Kalk-Karree)
Bus-Linie 159 (Haltestellen Kalk Kapelle und Kalk Post)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)

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