Wenn sich Ihre Kölner Anschrift, oder auch Ihre Firmenanschrift verändert hat, dann werden Änderungen in den Fahrzeug-Papieren erforderlich. Die neue Anschrift wird mittels Aufkleber auf dem Fahrzeugschein oder der Zulassungsbescheinigung Teil I geändert. Die Zulassungsbescheinigung Teil II muss nicht vorgelegt werden. Wenn Sie noch in Besitz der vor Oktober 2005 ausgestellt Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) sind, ist die Vorlage beider Dokumente erforderlich.
Benötigte Dokumente
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Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
wenn nicht schon zuvor in einer anderen Angelegenheit in die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II umgetauscht oder
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Zulassungsbescheinigung Teil I
sofern schon vorhanden; dies ist der Fall, wenn zuvor schon in einer anderen Angelegenheit der bisherige Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief umgetauscht wurden!
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Personalausweis oder Reisepass der*des Halter*in
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Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung der*des Halter*in
Für Ausländer*innen aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass.
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Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung, zum Beispiel von TÜV, DEKRA oder GTÜ
durch den Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil I oder den letzten Bericht über die Hauptuntersuchung
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Handelsregisterauszug und Firmenkopfbogen oder Gewerbeanmeldung
bei Nutzung des Fahrzeugs als Firmenfahrzeug
Sie ziehen von außerhalb nach Köln um
Dann handelt es sich um einen sogenannten Standortwechsel des Fahrzeugs. Hierzu finden Sie weitere Informationen unter
Vorsprache
Die Vorsprache zur Änderung der Adresse in den Fahrzeugpapieren kann auch durch eine*n Vertreter*in erfolgen. Eine Vollmacht muss nur dann vorgelegt werden, wenn im Vorfeld der Änderung der Fahrzeugpapiere auch eine Änderung des Melderegisters erforderlich ist. Das trifft zum Beispiel auf einen Zuzug nach Köln oder einem Umzug innerhalb Kölns zu. In diesem Fall ist dann zusätzlich zur Vollmacht auch der Personalausweis oder Pass der bevollmächtigten Person vorzulegen.
Die Vollmacht können Sie im Downloadservice herunterladen.
Die Kooperation mit dem Rhein-Erft-Kreis ist bis auf weiteres ausgesetzt!
Seit dem 23. Mai 2014 können Sie als Privatperson aus Köln auch die Zulassungsstellen in Bergheim und Hürth für diese Dienstleistung in Anspruch nehmen. Umgekehrt können Bürgerinnen und Bürger aus dem Rhein-Erft-Kreis auch zur Kfz-Zulassungsstelle Köln-Poll gehen.
Gebühren
10,80 Euro
Die Gebühren zahlen Sie bitte ausschließlich bargeldlos, also mit ec- oder Kreditkarte.
Rechtliche Voraussetzungen
Änderungen von Angaben zur*zum Fahrzeughalter*in müssen der Zulassungsbehörde zum Zwecke der Berichtigung der Fahrzeugregister und der Fahrzeugpapiere unverzüglich gemeldet werden. Wird jedoch nur die Adresse geändert, muss der Fahrzeugbrief beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht vorgelegt werden (§ 13 der Fahrzeugzulassungsverordnung - FZV).
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)