Aus bauartbedingten Gründen kann an Ihrem Fahrzeug ein regelgerechtes Euro-Kennzeichen nicht angebracht werden?

Benötigte Dokumente

  • Fahrzeugbrief

  • Fahrzeugschein

    oder

  • Zulassungsbeinigung Teil I und Teil II

    sofern schon vorhanden; dies ist der Fall, wenn zuvor schon in einer anderen Angelegenheit der bisherige Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief umgetauscht wurden.

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Vorsprache

Sie müssen persönlich erscheinen, können sich aber durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Ein Formular zur Vollmachterteilung finden Sie weiter oben im Download-Service. Das Formular können Sie am Computer ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zur Vollmacht Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen sind.

Gebühren

Die Verwaltungsgebühr beträgt 56,20 Euro. Die Verwaltungsgebühr erhöht sich um 8,70 Euro, wenn neue Fahrzeugpapiere ausgestellt werden müssen.

Die Gebühren zahlen Sie bitte ausschließlich bargeldlos, also mit Girocard oder Kreditkarte.

Rechtliche Voraussetzungen

Anlage 4 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV).Ist das normale Kennzeichen am Fahrzeug nicht anzubringen oder hat die oder der technische Sachverständige in einem Gutachten Angaben zu abweichenden Kennzeichengrößen gemacht, kann durch eine Ausnahmegenehmigung ein Kennzeichen anderer Größe zugelassen werden. Hierzu müssen Sie das Fahrzeug auf jeden Fall der Zulassungsstelle vorführen.Die gesetzlichen Bestimmungen verlangen jedoch, dass Sie zunächst bauliche Veränderungen am Fahrzeug vornehmen müssen, die die Anbringung eines normalen Kennzeichens erlauben, bevor eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird. Dies darf aber keinen unzumutbaren Aufwand verursachen. Die Entscheidung hierüber trifft die Zulassungsstelle im Rahmen einer Begutachtung des Fahrzeuges. Fotos, technische Beschreibungen oder Ähnliches reichen wegen der Sachlage im Einzelfall und der notwendigen Identifizierung des Fahrzeuges nicht aus.

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Kfz-Zulassungsstelle Köln
Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-26635
Telefax
0221 / 221-26435
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag, 7 Uhr bis 14 Uhr
Dienstag, 7 Uhr bis 18 Uhr
Mittwoch, 7 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag, 7 Uhr bis 16 Uhr
Freitag, 7 Uhr bis 13 Uhr

Anfahrt

Stadtbahn-Linie 7 (Haltestelle Poll Salmstraße)
Bus-Linie 159 (Haltestelle Taubenholzweg)
S-Bahn-Linien S 12, S 13, S 19 und Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Köln-Trimbornstraße)

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Downloads und Infos