Sie können sich zu Ihrem Fahrzeug jederzeit ein neues Kennzeichen aussuchen, wir führen dann die Umkennzeichnung Ihres zugelassenen Fahrzeuges auf Ihren Wunsch hin durch.
Benötigte Dokumente
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Fahrzeugbrief
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Fahrzeugschein
oder
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Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
sofern schon vorhanden; dies ist der Fall, wenn zuvor schon in einer anderen Angelegenheit der bisherige Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief umgetauscht wurden.
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Personalausweis oder Pass der Halterin oder des Halters
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Vollmacht der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters bei Vertretung
Bitte beachten Sie die Hinweise unter "Vorsprache"
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Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
durch den Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung Teil I oder den letzten Bericht über die Hauptuntersuchung
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Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug
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Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes und deren Ausweisdokumente
bei Minderjährigen
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Kennzeichenschilder
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SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
Zusätzliche Informationen zu Gebühren
Bei Vorlage von Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein werden bei der Umkennzeichnung in jedem Fall die neuen Fahrzeugpapiere, Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, ausgestellt. Hierdurch entstehen Mehrkosten, die unter der Rubrik Gebühren aufgeführt sind.
Neue Fahrzeugpapiere seit 1. Oktober 2005
Vorsprache
Die Vorsprache kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Dann sind Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Pass des Vertretenden und das ausgefüllte und unterschriebene Sepa-Mandat für die Kfz-Steuer vorzulegen.
Nutzen Sie hierzu unser Formular bei "Downloads und Infos"
Terminbuchung onlineGebühren
30,60 Euro
Zusätzliche Gebühren können anfallen:
- Wunschkennzeichen: 10,20 Euro.
Vorab online oder telefonisch reserviert: 12,80 Euro. - Umtausch des alten Fahrzeugbriefes auf die Zulassungsbescheinigung Teil II: 8,70 Euro.
Die Angabe der Gebührenhöhe bezieht sich ausschließlich auf die Standardgebühr. Gebühren können variieren, je nachdem wie sie sich zusammensetzen und wie sie auf den Einzelfall anzuwenden ist.
Die Gebühren zahlen Sie bitte ausschließlich bargeldlos, also mit EC- oder Kreditkarte.
Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an, die Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellerfirmen erhalten.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Kfz-Zulassungsstelle Köln
Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-26635
- Telefax
- 0221 / 221-26435
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Kfz-Zulassungsstelle Köln
- Öffnungszeiten
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Montag, 7 Uhr bis 14 Uhr
Dienstag, 7 Uhr bis 18 Uhr
Mittwoch, 7 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag, 7 Uhr bis 16 Uhr
Freitag, 7 Uhr bis 13 Uhr
Anfahrt
Stadtbahn-Linie 7 (Haltestelle Poll Salmstraße)
Bus-Linie 159 (Haltestelle Taubenholzweg)
S-Bahn-Linien S 12, S 13, S 19 und Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Köln-Trimbornstraße)