Die Stelle "Behindertengerecht Wohnen" ist Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung mit einem individuellen Wohnraumbedarf und für Vermieter*innen von öffentlich geförderten und frei finanzierten Wohnungen.

Benötigte Dokumente

  • Wenn Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) haben, der in Nordrhein-Westfalen ausgestellt wurde, müssen Sie keinen besonderen Antrag stellen.

    Ansonsten ist ein Antrag (siehe unter Wohnberechtigungsschein) erforderlich.

Behindertengerecht Wohnen

Ziel dieser Stelle ist es, die betroffenen Menschen möglichst schnell und flexibel bei der Suche nach passendem Wohnraum zu unterstützen. Hierbei liegt der Schwerpunkt auf der Versorgung mit (öffentlich) gefördertem Wohnraum.

Die zuständigen Mitarbeiter*innen beim Amt für Wohnungswesen sind Ansprechpartner zu allen Fragen über behindertengerechtes Wohnen, sowohl für Wohnungssuchende als auch für Vermieter*innen.

Hier soll insbesondere auch Wohnungseigentümer*innen eine Anlaufstelle geboten werden, welche eine freifinanzierte Wohnung anbieten möchten, die für behinderte Menschen geeignet ist.

Sie erreichen die Mitarbeiter*innen des Wohnungsamtes 

  • per Post unter der Anschrift: 
    Amt für Wohnungswesen
    Behindertengerechtes Wohnen
    Ottmar-Pohl-Platz 1
    51103 Köln                                            
  • persönlich: Montag, Dienstag und Donnerstag jeweils von 8 bis 12 Uhr sowie Donnerstag von 14 bis 15:30 Uhr und nach besonderer Vereinbarung in Zimmer 1.E.16 und 1.E.17 des Dienstgebäudes Ottmar-Pohl-Platz 1
  • telefonisch unter den Rufnummern: 0221 / 221-22686 und 32780
  • per Telefax unter der Rufnummer: 0221 / 221-22771
  • per E-Mail unter der Adresse:
56-WBS@stadt-koeln.de

Kooperationspartner für "Behindertengerecht Wohnen"

Ein enger Kooperationspartner der Stelle "Behindertengerecht Wohnen" ist die Beratungsstelle für Wohnraumanpassung in Köln von wohn mobil bei der "PariSozial gGmbH Köln".

An die Beratungsstelle können sich alle Kölner Bürger*innen wenden, die aufgrund Ihres Alters und/oder einer körperlichen Einschränkung in ihrer Wohnung nicht mehr zurecht kommen.

Die Mitarbeiter*innen dieser Beratungsstelle informieren vor Ort über mögliche Veränderungen in der Wohnung und unterstützen die Ratsuchenden bei der Umsetzung. Auch Fragen rund um die Finanzierung können dort geklärt werden.

Reichen die Veränderungen nicht aus, um ein selbständiges Leben und die häusliche Pflege zu ermöglichen, bleibt als Alternative der Umzug in eine neue Wohnung.

Auch hier hilft wohn mobil mit der Kontakt- und Informationsstelle "Wohnungswechsel" weiter. Neben der Beratung rund um die Fragen zu einem Umzug und der Wohnungssuche umfasst dieses Angebot auch ein umfangreiches Umzugsmanagement.

Sie erreichen wohn mobil wie folgt:

wohn mobil
Mauritiussteinweg 36a
50676 Köln
Telefon: 0221 / 56034-0
Telefax: 0221 / 56034-29

oder im Internet unter:

www.parisozial-koeln.de

Informationen bei einer Vorsprache im Amt für Wohnungswesen

Eine persönliche Vorsprache ist nicht zwingend erforderlich, jedoch vorteilhaft. Sie kann auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen, Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Pass des Vertreters sind bitte mitzubringen.

Sollte bereits ein Wohnberechtigungsschein (WBS) für den Betroffenen erteilt worden sein, so wäre es sinnvoll, diesen bei einer Vorsprache bereit zu halten.

Die notwendigen Antragsunterlagen für den WBS, sowie eine "Information für wohnungssuchende Menschen mit Behinderung" finden Sie unter:

Wohnberechtigungsschein-WBS

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Wohnberechtigungsschein und Wohnungsberatung
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Telefon
0221 / 221-0
Telefax
0221 / 221-22771
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag und Dienstag, 8 bis 12 Uhr
Donnerstag, 8 bis 12 Uhr

Anfahrt

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