Sie benötigen Kennzeichen für eine Filmproduktion oder eine Fotoproduktion, also so genannte Film- oder Spielkennzeichen?
Je nach Bedarf erhalten Sie von uns Kennzeichen zur Nutzung auf privaten oder für die Öffentlichkeit nicht zugänglichen (gesperrten) Flächen oder eine Ausnahmegenehmigung zur Nutzung der Spielkennzeichen im öffentlichen Straßenland.
Benötigte Dokumente
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Nutzung auf privaten/gesperrten Flächen
Wir benötigen einen schriftlichen Antrag mit den Angaben zur Produktionsgesellschaft, Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung zum Nachweis der Tätigkeit. Zusätzlich sind Angaben zur geplanten Produktion und zum Zeitraum, für den Sie die Kennzeichen benötigen, erforderlich. Sofern Sie spezielle Kennzeichenwünsche haben, teilen Sie uns diese bitte ebenfalls mit. Soweit möglich, werden wir Ihre Wünsche berücksichtigen. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung über die zugeteilten Kennzeichen, mit der Sie dann die Kennzeichenschilder erwerben können. Kennzeichenschilder erhalten Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern. Sie können die Antragsunterlagen auch per Fax an die Nummer 0221/221-26435 oder eingescannt per Mail an Kfz-Zulassungsstelle@Stadt-Koeln.de senden.
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Nutzung im öffentlichen Straßenland
Bitte beachten Sie, dass Film-/Spielkennzeichen im öffentlichen Straßenland nur an regulär für die Teilnahme am Straßenverkehr zugelassenen Kraftfahrzeugen genutzt werden dürfen! Wir benötigen einen schriftlichen Antrag mit den Angaben zur Produktionsgesellschaft, Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung zum Nachweis der Tätigkeit. Zusätzlich sind Angaben zur geplanten Produktion und zum Zeitraum, für den Sie die Kennzeichen benötigen, erforderlich. Sofern Sie spezielle Kennzeichenwünsche haben, teilen Sie uns diese bitte ebenfalls mit. Soweit möglich, werden wir Ihre Wünsche berücksichtigen. Ferner benötigen wir Angaben zu den zugelassenen Fahrzeugen, an denen die Kennzeichen angebracht werden sollen. Benötigt werden Angaben zu den amtlichen Kennzeichen und die individuelle Fahrzeugidentifizierungsnummer. Zum Nachweis darüber, dass die Fahrzeuge noch eine gültige Hauptuntersuchung haben, ist der Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung Teil I oder der letzte Bericht über die Durchführung einer Hauptuntersuchung vorzulegen. Zusätzlich muss der Nachweis erbracht werden, dass die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges auch für Fahrten mit dem Film-/Spielkennzeichen gültig ist. Sie erhalten eine Ausnahmegenehmigung mit Angabe der zugeteilten Kennzeichen, mit der Sie dann die Kennzeichenschilder erwerben können. Kennzeichenschilder erhalten Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern. Sie können die Antragsunterlagen auch per Fax an die Nummer 0221/221-26435 oder eingescannt per Mail an Kfz-Zulassung@stadt-koeln.de senden.
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist bei der Abholung der Bestätigung oder der Ausnahmegenehmigung erforderlich. Die Vorsprache kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Dann sind eine entsprechende Vollmacht und zusätzlich der Personalausweis oder Pass der bevollmächtigten Person vorzulegen.
Gebühren
Bei einer Nutzung der Kennzeichen auf privaten/gesperrten Flächen beträgt die Gebühr 12,80 Euro plus 12,80 Euro je zugeteiltem Kennzeichen.
Bei einer Nutzung der Kennzeichen im öffentlichen Straßenland beträgt die Gebühr 56,20 Euro plus 12,80 Euro je zugeteiltem Kennzeichen.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Kfz-Zulassungsstelle Köln
Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-26635
- Telefax
- 0221 / 221-26435
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Kfz-Zulassungsstelle Köln
- Öffnungszeiten
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Montag, 7 Uhr bis 14 Uhr
Dienstag, 7 Uhr bis 18 Uhr
Mittwoch, 7 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag, 7 Uhr bis 16 Uhr
Freitag, 7 Uhr bis 13 Uhr
Anfahrt
Stadtbahn-Linie 7 (Haltestelle Poll Salmstraße)
Bus-Linie 159 (Haltestelle Taubenholzweg)
S-Bahn-Linien S 12, S 13, S 19 und Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Köln-Trimbornstraße)