Durch das Verfüttern unzureichend erhitzter Speiseabfälle können bei Schweinen und Geflügel schwere Tierkrankheiten hervorgerufen werden, wie beispielsweise die Schweine- und Geflügelpest. Angesichts des Schadens, den diese Tierseuchen verursachen, ist die Entsorgung von Speiseabfällen, die an Tiere verfüttert werden sollen, gesetzlich streng geregelt.
Wichtige Information
Für Gaststätten und Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung gilt: die Entsorgung von Speiseabfällen als Futtermittel muss über zugelassene Speiseabfall-Entsorger erfolgen.
Das direkte Verfüttern von Speiseabfällen an Schweine und Geflügel ist gesetzlich streng verboten.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70
51143 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-26211
- Telefax
- 0221 / 221-26588
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
- Öffnungszeiten
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Montag bis Donnerstag von 9 bis 15 Uhr
Freitag von 9 bis 13 Uhr
sowie nach besonderer Terminvereinbarung
Anfahrt
Stadtbahn-Linie 7 (Haltestelle Porz Markt)
Bus-Linien 151, 152, 154, 160, 161, 162, 165, 166, 185 und 188 (Haltestelle Porz Markt)
S-Bahn-Linie S12 (Haltestelle Porz)