Viele Menschen benötigen ein Hausnotruf-System, damit sie sich jederzeit Hilfe holen können. Die Kosten des einfachen Hausnotrufsystems werden in der Regel von den Pflegekassen übernommen. Wenn Ihnen ein Pflegegrad bewilligt wurde, können Sie bei Ihrer Pflegekasse eine Kostenübernahme beantragen.
Sollten Sie keinen Pflegegrad erhalten haben oder nicht pflegeversichert sein, können Sie die Übernahme der Kosten bei uns oder der für Sie zuständigen Außenstelle des Sozialamtes beantragen. Auch für den Betrieb eines erweiterten Hausnotrufsystems kann eine Kostenübernahme beantragt werden.
Wir prüfen im Anschluss den Pflegebedarf und ob die Voraussetzungen im Rahmen der Sozialhilfe erfüllt sind.
Benötigte Dokumente
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Sozialhilfeantrag inklusive Anlagen
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Gutachten des Medizinischen Dienstes der Pflegekasse
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Name des*der Hausnotrufanbietenden, falls bereits bekannt
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gegebenenfalls Vollmachten oder Betreuungsurkunde
Erweiterter Hausnotruf
Der erweiterte Hausnotruf bietet neben der Alarmierung einer Notrufzentrale im Ernstfall zusätzlich die Möglichkeit, dass ein Bereitschaftsdienst schnell vor Ort Hilfe leistet.
Sollte eine Schlüsselhinterlegung bei einer Vertrauensperson nicht möglich sein, bietet der*die Hausnotrufanbietende einen Schlüsselservice an. Der Haustürschlüssel wird dann für den Notfall in der Zentrale des*der Hausnotrufanbietenden aufbewahrt. Erfolgt ein Notruf, schauen die Mitarbeitenden des Hausnotrufdienstes nach Ihnen.
Für ein erweitertes Hausnotrufsystem entstehen Kosten für die Schlüsselhinterlegung und die Anfahrt im Fall eines Notrufes. Sie können bei uns die Kostenübernahme für den Betrieb eines erweiterten Hausnotrufsystems beantragen, wenn Sie die Kosten nicht aus eigenen finanziellen Mitteln decken können.
Weitere Informationen
Einige Hausnotruf-Dienste bieten Systeme an, für die Sie keinen Festnetzanschluss benötigen. Diese nutzen für den Hausnotruf das Mobilfunknetz.
Angeboten werden Hausnotrufe von Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege und von privaten Unternehmen.
Informationen über die Anbieter*innen von Hausnotruf-Systemen erhalten Sie bei unserem Beratungstelefon für Senior*innen und Menschen mit Behinderung.
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich, bei Bedarf und nach vorheriger Terminabsprache jedoch möglich.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtliche Voraussetzungen
Kontakt und Erreichbarkeit
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Chorweiler
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Ehrenfeld
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Innenstadt
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Kalk
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Lindenthal
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Mülheim
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Nippes
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Porz
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Rodenkirchen