Einen Antrag auf Hilfe zur Pflege können Sie stellen, wenn Sie durch eine Krankheit oder Behinderung an Körper, Geist oder Seele, für gewöhnliche und alltägliche Tätigkeiten Hilfe brauchen. Das bedeutet, dass Sie voraussichtlich für mindestens sechs Monate bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftlichen Versorgung auf Hilfe angewiesen sind.
Die Hilfe zur Pflege umfasst unter anderem die häusliche Pflege, die durch einen ambulanten Pflegedienst erbracht werden kann. Ihr Pflegebedarf wird individuell durch den Fachdienst für Pflegebedürftige festgestellt. Wenn Ihnen eine Pflegestufe bewilligt wurde, müssen Sie bei Ihrer Pflegeversicherung die Erstattung der Pflegekosten beantragen.
Bei uns können Sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten stellen, wenn:
- die Kosten für Ihren Hilfebedarf nicht oder nicht vollständig durch Ihre Pflegeversicherung
- oder einen anderen Kostenträger gedeckt werden können
- und Ihre eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen.
Vorsprache
Die Antragstellung kann schriftlich per Post oder Fax – gegebenenfalls unter Beifügung einer entsprechenden Vertretungsvollmacht – erfolgen. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich, auf Wunsch nach Absprache selbstverständlich möglich.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Verwaltungsdienst Hilfe zur Pflege
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln -
- Telefax
- 0221 / 221-29591
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Verwaltungsdienst Hilfe zur Pflege
- Öffnungszeiten
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Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, 8 bis 12 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht)
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 193 (Haltestelle Kalk-Karree)
Bus-Linie 159 (Haltestellen Kalk Kapelle und Kalk Post)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 sowie Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)