Wenn Sie auf Ihrem besseren Auge nicht mehr als zwei Prozent sehen, können Sie Blindengeld beantragen. Das gilt auch, wenn Sie etwas mehr sehen, aber Ihre Seheinschränkung vergleichbar ist. 

Nach der Genehmigung erhalten Sie jeden Monat Blindengeld, unabhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen. Wenn Sie das 60. Lebensjahr vollendet haben, erhalten Sie ein reduziertes Blindengeld. Die Auszahlung der Differenz zum Blindengeld können Sie als ergänzende Blindenhilfe beantragen. Um den Differenzbetrag zu erhalten, darf Ihr Einkommen und Vermögen bestimmte Grenzen nicht überschreiten.

Antrag

Ihren Antrag können Sie sowohl beim Landschaftsverband Rheinland als auch bei der für Sie zuständigen Außenstelle des Sozialamtes stellen.

Kontakt

Landschaftsverband Rheinland

Hermann-Pünder-Straße 1
50633 Köln

Telefon: 0221 / 809-0
Telefax: 0221 / 809-2200

Weiterführende Links

Vorsprache

Wenn Sie Fragen zu dem Thema haben, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Außenstelle des Sozialamtes.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtliche Voraussetzungen

§ 72 Sozialgesetzbuch zwölftes Buch (SGB XII)

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