Für Kinder mit Behinderung kann Eingliederungshilfe in Form von Schulbegleitung in Frage kommen, wenn die Schule einen besonderen behinderungsbedingten Bedarf der Schülerin oder des Schülers nicht decken kann.
Benötigte Dokumente
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Ausgefüllter Antrag auf Eingliederungshilfe
Den Vordruck finden Sie unter "Downloads und Infos"
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Medizinische und therapeutische Unterlagen zur vorliegenden Behinderung des Kindes
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Kopie der Schulzuweisung
bei vorliegendem sonderpädagogischen Förderbedarf - falls bereits vorhanden
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Personalausweis oder Pass
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Schwerbehindertenausweis
falls vorhanden
Einbeziehung der Schule
Die Klärung der Möglichkeiten und Voraussetzungen erfolgt in enger Abstimmung mit der Schule. Es ist sinnvoll, die mögliche Beantragung einer Schulbegleitung bereits im Vorfeld möglichst bald mit dem Lehrpersonal und der Schulleitung zu besprechen.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Eingliederungshilfe.
Haben Sie noch Fragen?
Wenn Sie noch Fragen zur Schulbegleitung haben, helfen Ihnen die Mitarbeiter*innen der Eingliederungshilfe gerne weiter.
Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail.
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache zur Antragstellung ist nicht erforderlich. Im Verfahren kann ein persönliches Gespräch oder eine Fallkonferenz notwendig werden.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Eingliederungshilfe
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln -
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- Telefon
- 0221-221-21077
- Telefax
- 0221-221-6527468
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Eingliederungshilfe
- Öffnungszeiten
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Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, 8 bis 12 Uhr sowie nach Vereinbarung
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht)
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 193 (Haltestelle Kalk-Karree)
Bus-Linie 159 (Haltestellen Kalk Kapelle und Kalk Post)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 sowie Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)