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Sie können bei uns die Kostenübernahme für die Versorgung in einer Tagespflegeeinrichtung beantragen, wenn sie pflegebedürftig sind und Sie die Kosten nicht aus Pflegeversicherungsleistungen und eigenen Mitteln decken können.

Wir prüfen den individuellen pflegerischen Bedarf und die wirtschaftlichen Voraussetzungen im Rahmen der Sozialhilfe.

Benötigte Dokumente

  • Sozialhilfeantrag inklusive Unterlagen

  • Pflegegutachten des Medizinischen Dienstes

  • gegebenenfalls Vollmachten oder Betreuungsurkunde

Leistungen und Kostenübernahme

In einer Tagespflegeeinrichtung erhalten Sie einen strukturierten Tagesablauf, der unter anderem qualifizierte Pflege, soziale Betreuung und gemeinsame Mahlzeiten umfasst. Außerdem werden Aktivitäten zum Erhalt Ihrer Selbstständigkeit angeboten und ein Fahrdienst, zwischen der Wohnung und der Einrichtung, bereitgestellt. Die Tagespflege ist eine teilstationäre Pflege und Sie leben weiterhin zu Hause.

Ihre Angehörigen werden durch die Tagespflege entlastet und erhalten Beratung in allen Fragen rund um die Pflege.

Einen Anspruch auf Leistungen für den Besuch einer Tagespflegeeinrichtung besteht ab dem Pflegegrad 2. Die Pflegekasse gewährt diese Leistung zusätzlich zum Pflegegeld oder zur Pflegesachleistung. Die Höhe der Leistung der Pflegekasse richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad. Für den Besuch der Tagespflege muss immer ein Eigenanteil gezahlt werden, zum Beispiel Unterkunft und Verpflegung.

Bei uns können Sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten stellen, wenn

  • die Kosten für Ihren Hilfebedarf nicht oder nicht vollständig durch Ihre Pflegeversicherung oder einen anderen Kostenträger gedeckt werden können
  • und Ihre eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen, um den Eigenanteil zu decken.  

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich, bei Bedarf und nach vorheriger Terminabsprache jedoch möglich.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtliche Voraussetzungen

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Ambulante und teilstationäre Hilfen
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-99358
Telefax
0221 / 221-29591
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr
Freitag 9 bis 13 Uhr

Persönliche Vorsprachen ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht)
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 193 (Haltestelle Kalk-Karree)
Bus-Linie 159 (Haltestellen Kalk Kapelle und Kalk Post)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 sowie Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)

Fahrplanschnellsuche

Fahrplansuche auf KVB.koeln

Downloads und Infos