Wir fördern die durchschnittlichen betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen ambulanter Kölner Pflegeeinrichtungen, die durch das Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI) bedingt sind.
Antrag
Der Antrag auf Investitionskostenförderung ist jeweils bis spätestens 1. März des Antragsjahres zu stellen (Pflegedienste, die neu eröffnen, müssen den Antrag bis spätestens 31.12. des Eröffnungsjahres stellen). Bitte benutzen Sie für die Antragstellung ausschließlich die Formulare unter "Downloads und Infos".
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt.
Zukünftig werden zur Prüfung der im Antrag gemachten Angaben stichprobenartig Auszüge aus Ihren Buchführungsunterlagen angefordert (Summen- und Saldenliste der relevanten Ertragskonten). Bitte beachten Sie dazu die Hinweise im Informationsblatt.
Pflegedienste, in deren Vergütungsvereinbarung nach § 89 SGB XI ausschließlich stundenweise Abrechnung festgelegt ist, benutzen bitte für die Berechnung ein gesondertes Formular, das Sie bei der Dienststelle erhalten.
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Sie können den Antrag schriftlich stellen.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtliche Voraussetzungen
§ 12 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW) in Verbindung mit Kapitel 2 Abschnitt 4 der Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen und § 8a SGB XI (APG DVO NRW).
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Investitionskostenförderung im Bereich Pflege
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-33022
- Telefax
- 0221 / 221-27436
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Investitionskostenförderung im Bereich Pflege
- Öffnungszeiten
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Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, 8 bis 12 Uhr sowie nach Vereinbarung
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht)
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 193 (Haltestelle Kalk-Karree)
Bus-Linie 159 (Haltestellen Kalk Kapelle und Kalk Post)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 sowie Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)