Investitionskosten können von uns an Pflegeeinrichtungen für Kölner Einwohner*innen gezahlt werden. Diese müssen pflegebedürftig sein (ab Pflegegrad 1), im Sinne des Sozialgesetzbuches Elftes Buch (SGB XI). Der Anspruch auf Investitionskostenförderung ist unabhängig vom Einkommen des Pflegebedürftigen.

Benötigte Dokumente

  • Antragsformular

  • Kopie des Versorgungsvertrages

  • Bescheid des Landschaftsverbandes

    über die Höhe des bewohnerorientierten Aufwendungszuschusses

Antrag

Der Antrag auf Investitionskostenförderung ist monatlich bis zum 15. des Folgemonats bei der genannten Dienststelle mit dem Antragsformular zu stellen. Bei Personen, die Leistungen der Kriegsopferfürsorge beziehen, ist der Landschaftsverband Rheinland zuständig. Die Einzelheiten zum Antragsverfahren entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt zum Antragsverfahren.

Vorsprache

Eine Vorsprache ist nicht erforderlich.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtliche Voraussetzungen

Anspruch

§ 13 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW) in Verbindung mit Kapitel 2 Abschnitt 2 (Kurzzeitpflege) und Abschnitt 3 (teilstationäre Pflegeeinrichtungen) der Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen und § 8a SGB XI (APG DVO NRW)

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Investitionskostenförderung im Bereich Pflege
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-33022
Telefax
0221 / 221-27436
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, 8 bis 12 Uhr sowie nach Vereinbarung

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht)
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 193 (Haltestelle Kalk-Karree)
Bus-Linie 159 (Haltestellen Kalk Kapelle und Kalk Post)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 sowie Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)

Fahrplanschnellsuche

Fahrplansuche auf KVB.koeln

Downloads und Infos