Die oder der Wehrdienstleistende sowie ihre Familienangehörigen erhalten zur Sicherung des Lebensbedarfs für die Dauer ihres Dienstes Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz.
Welche Leistungsarten sieht das Gesetz vor?
Das Gesetz sieht unter anderem folgende Leistungsarten vor:
- Mietbeihilfe, wenn die oder der Wehrdienstleistende eine Wohnung angemietet hat und alleinstehend ist
- Erstattung von Aufwendungen für bestehende und notwendige Schadensversicherungen
- Übernahme von Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern, Ehegatten oder sonstigen engen Familienangehörigen
- Erstattung des Verdienstausfalles für die Dauer der Wehrübung
Wo erhalten Sie weitere Informationen?
Über die genauen Anspruchsvoraussetzungen und alle Leistungsarten informiert Sie das Amt für Soziales und Senioren unter der Telefonnummer 0221 / 221-27440.
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache kann erforderlich sein. Dies sollte im Vorfeld telefonisch geklärt werden.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtliche Voraussetzungen
Anspruchsgrundlage ist das Unterhaltssicherungsgesetz.
Informationen zum UnterhaltssicherungsgesetzKontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
-
Krankenhilfe, Vertriebenenangelegenheiten und Unterhaltssicherung
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln -
-
- Telefon
- 0221 / 221-27419
- Telefax
- 0221 / 221-27583
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Krankenhilfe, Vertriebenenangelegenheiten und Unterhaltssicherung
- Öffnungszeiten
-
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, 8 bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht)
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 193 (Haltestelle Kalk-Karree)
Bus-Linie 159 (Haltestellen Kalk Kapelle und Kalk Post)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 sowie Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)