Für die Durchführung von Baumaßnahmen, die über die eigene Grundstücksgrenze hinaus in den öffentlichen Straßenraum hineingeplant werden, benötigen Sie eine gesonderte straßenrechtliche Erlaubnis. Wenn Sie einen Bauantrag stellen, wird dies im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens mit beantragt und geprüft. In allen anderen Fällen stellen Sie bitte den Antrag bei uns.
Benötigte Dokumente
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Formloser Antrag
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Beschreibung der baulichen Anlage
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Flurkarte/Lageplan
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Detailpläne mit Maßangaben
Bei den Baumaßnahmen handelt es sich zum Beispiel um die Errichtung von Neubauten, dem Um- und Ausbau oder der Sanierung von Altbauten:
- Balkone
- Erker
- Wärmedämmungen
- Fassadenbegrünungen
- Auskragungen
- Vordächer
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Gebühren
Die Erlaubnis ist kostenpflichtig. Die Kostenhöhe ist abhängig von Art und Größe der baulichen Anlage und dem damit verbundenen privaten wirtschaftlichen Vorteil.
Rechtliche Voraussetzungen
Landesbauordnung NRW (BauO NRW), Straßen- und Wegegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW), Sondernutzungssatzung der Stadt Köln, Allgemeine Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln
Sondernutzungssatzung Allgemeine VerwaltungsgebührensatzungKontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Erschließungsangelegenheiten und Straßenrecht
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-23904
- Telefax
- 0221 / 221-26255
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Erschließungsangelegenheiten und Straßenrecht
- Öffnungszeiten
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Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 13 Uhr
sowie nach besonderer Vereinbarung
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)