Sie wollen ein Immobilienprojekt (Wohnen, Gewerbe) verwirklichen, aber die Erschließung – öffentliche Abwasseranlagen, Straßen, Beleuchtung, Lärmschutzeinrichtungen – ist bisher nicht vorhanden?
Mit dem Abschluss einer vertraglichen Erschließungssicherung erlauben wir Ihnen, auf eigene Kosten die fehlenden öffentlichen Erschließungseinrichtungen selber zu planen und herzustellen.
Sie haben so die Möglichkeit, Ihr Projekt sowohl in zeitlicher als auch in finanzieller Hinsicht zu steuern. Sobald die Erschließungsanlagen endgültig ausgebaut sind, ist die Erschließungsbeitragspflicht nach dem Baugesetzbuch ausgeräumt.
Informationen zum Abschluss und zur Abwicklung einer vertraglichen Erschließungssicherung, beispielsweise
- Erschließungsverträge
- Erschließungsregelungen zu vorhabenbezogenen Bebauungsplänen
- Erschließungsregelungen zu sonstigen städtebaulichen Verträgen
erhalten Sie unter der Rufnummer 0221 / 221-25894.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Beitrags- und Erschließungsvertrags-Angelegenheiten
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln -
- Telefax
- 0221 / 221-23639
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Beitrags- und Erschließungsvertrags-Angelegenheiten
- Öffnungszeiten
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Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 13 Uhr
sowie nach besonderer Vereinbarung
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)